ALG 2 zusammenziehen mit Partner?

Huhu,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Mein Partner ist erwerbsunfähig. Mein Partner bezieht zur Zeit ALG 2, weil das Kriterium für Erwerbsminderungsrente nicht vorliegt, da er noch nie gearbeitet hat. Er darf nicht einmal 3Std täglich arbeiten, bestätigt vom Gesundheitsamt.

Er ist an RP erkrankt und jetzt gerade Anfang 20. Ich selber bin 20. Nun wollen wir aber gerne zusammenziehen. Ich denke das Problem ist klar: Ich bin Vollverdiener, bedeutet ihm würden seine Leistungen gekürzt werden bzw. bekommt er gar nichts mehr.

Wir finden das sehr unfair, denn wenn man es genau nimmt, kann er ja nichts für seine Krankheit. Nun kann er nicht arbeiten, MUSS Sozialleistungen beziehen und wird auch noch mit Kürzungen bestraft, weil er jemanden hat der ihn liebt und sein Leben mit ihm verbringen möchte? Das grenzt doch schon hart an Diskriminierung, vor allem wenn man bedenkt, dass die RP nur schlimmer wird - nicht besser. Er möchte sich eben auch nicht abhängig von mir fühlen, als würde er mir zur Last fallen, weil ich ihn mit finanzieren muss. Das verstehe ich auch voll und Ganz.

Ja sicher, möchte man meinen, kann ich mir jetzt eine eigene Wohnung suchen und einfach bei ihm wohnen, aber das Paar-Gefühl und die Verbundenheit leidet schon darunter. Zumal wir dann doppelte Miete/Strom/Gas zahlen für nichts? Das ist alles so stusssinnig.

Gibt es keine Möglichkeit da mit Behörden einen Mittelweg zu finden für uns?

Wohnung, Beziehung, ALG II, Behinderung, zusammenziehen, erwerbsunfähig
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