Hi,
ich war im Zeitraum von April bis Ende August 2018 als arbeitslos gemeldet. In dieser Zeit war ich bei der Berufsberatung und bin regelmäßig beim Jobcenter erschienen, da ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz war. Jetzt absolviere ich seit dem 03.09 ein dreimonatiges Praktikum mit Aussicht auf Übernahme für eine Ausbildungsstelle, für die ich mich ursprünglich beworben hatte. Ich erhalte monatlich einen kleinen Betrag von meinem Arbeitgeber, was vom Jobcenter genehmigt wurde und mir aufgrund des niedrigen Betrages nicht abgezogen wird. Das Jobcenter hat mir dieses Praktikum schriftlich genehmigt und mein Sachbearbeiter hat mir versichert, dass ich weiterhin Anspruch auf ALG II habe.
Jetzt habe ich aber ein Schreiben mit folgendem Titel erhalten:
Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung; Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II
Bedeutet das nun, dass ich doch keine Leistungen in Form von ALG II erhalten werde, solange ich dieses Praktikum mache?
Danke im Voraus.
LG