Ich bin über 25 und ziehe von Frankfurt nach Dresden. Mir wurde im Jobcenter Dresden gesagt ich brauche eine Notwendigkeitsbescheinigung zu dem Erstantrag obwohl ich keinerlei Umzugkosten und Kaution beantragen will. Das macht alles für mich keinen Sinn, da der Umzug ja freiwillig geschieht. Das Mietangebot habe ich dem JC Dresden vorgelegt und die Wohnung wurde als unangemessen eingestuft, ich könne diese aber Beziehen wenn ich den Rest aus meinem Regelsatz bezahle. Im alten Jobcenter habe ich nochmal gefragt ob die mir so was ausstellen könnten, da wurde natürlich nix draus. Mein Leistungssachbearbeiter meinte auch zu mir das die Regelung im neuen Jobcenter keinen Sinn ergibt da ich ja keine Kosten seitens des Jobcenters erstattet haben möchte. Ich habe dann auf dem Merkblatt der KDU Dresden folgende Passage gefunden:

9. Was muss ich beachten, wenn ich umziehen möchte und Leis‐ tungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehe bzw. beantragt habe?

 Bevor Sie umziehen, lassen Sie sich bitte vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt die Notwendigkeit des Umzugs und die Ange‐ messenheit der neuen Unterkunftskosten bescheinigen.

 Leistungsberechtigte nach SGB II, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendig‐ keit bei ihrem bislang zuständigen Jobcenter, die Angemes‐ senheit ist vorab durch das Jobcenter Dresden zu prüfen.

 Berechtigte nach SGB XII, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendigkeit beim bislang zuständigen Sozialamt; die Angemessenheit der neuen Unterkunft prüft das Sozialamt Dresden.

 Ziehen Sie ohne Zusicherung bzw. ohne Zustimmung in eine andere Wohnung, kann sich dies auf die Höhe Ihrer zukünftigen Unterkunftskosten auswirken. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Jobcenter bzw. Sozialamt.

 Sie sind erwerbsfähig und unter 25 Jahre alt? Bitte holen Sie immer eine vorherige Zusicherung Ihres Jobcenters ein!

Mein Frage ist jetzt was im schlimmsten fall passieren könnte bzw. was man dagegen machen kann?