Kind, 29, wohnt noch bei Eltern. Bisher keine abgeschlossene Ausbildung oder studium. Aktuell neues studium angefangen.Sind Eltern zum Unterhalt verplfichtet?
Frage steht im Groben bereits oben. Das "Kind" hat ALG II aufgrund 9 Abs. V SgB II versagt bekommen, da die Eltern rechtlich zum Unterhalt verpflichtet sind? Bis wann geht diese Unterhaltspflicht? Eure Ideen? Oder über Anwalt klären?
Recht,
Unterhalt,
ALG II,
Ausbildung und Studium