Ich habe von 11/2017 bis 03/18 ALG2 bezogen nun bekam ich vom Jugendamt Bescheid, dass ich in diesem Zeitraum auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss habe. Bescheid erging im April 2018. Seit 03/2018 bin ich nicht mehr im Leistungsbezug Alg2. Gilt hier das Zuflussprinzip und ich erhalte die gesamte Nachzahlung vom UVG? Jugendamt wartet ob Jobcenter ein Erstattungsanspruch hat. Wie sieht das aus?