Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen

Im Jahr 2015 Habe ich Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit meinem Sohn und Bedarfskosten während der Umgangszeit beim Jobcenter rückwirkend seit (01.01.2011) beantragt.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1432/

seit dem ist ein hin und her, ich habe die Besuchszeiten von knapp 4 Jahren aufgelistet. aber kaum leistungen erhalten, seit letzten monat haben die mir 70€ monatlich anerkannt. 

ich frage mich was jetzt mit den anderen jahren ist. wo ich leistungen beantragt, aber keine erhalten habe.

Das Gesetz ist ja seit 01.01.2011 in Kraft getreten. und kann laut angaben rückwirkend geltend gemacht werden. müsste ich dann nicht rückwirkend die jetzt anerkannten 70€ erhalten?

Danke schonmal IM VORAUS für eure hilfe

:)