Bekommt Mutter ALG2 gestrichen wenn Sohn Vollzeit arbeitet?

6 Antworten

Der Sohn ist 25 Jahre alt und nicht bedürftig.

Er bildet KEINE Bedarfsgemeinschaft (BG) mit seiner Mutter. Ergo wird sein Einkommen nicht angerechnet.

Wohnt er aber im gleichen Haushalt fällt natürlich sein Anteil an den Kosten der Unterkunft weg (KdU). Das wären hier 50% der zuerkannten, bedarfsgerechten Gesamtkosten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, der Sohn muss nicht für die Mutter aufkommen. Die Mutter bekommt weiterhin ihren "Hartz4"-Satz und ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft bezahlt. Den Anteil des Sohnes an den Wohnkosten trägt das Amt nicht mehr. Diese Kosten muss Sohn zahlen.

das einkommen des sohnes wird nicht angerechnet. sie erhält ihren regelsatz und ihren mietanteil und sohn zahlt seine anteile miete, strom, internet, lebensmittel etc an die mutter.

da sohn 25 ist gehört er nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft der mutter und einer haushaltgemeinschaft kann er mit kurzen sätzen widersprechen: ich unterstütze meine mutter nicht in geld und geldeswert. unterschrift sohn.

Ne da er schon 25 ist gehört er nicht mehr zu der selben BG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LaLaCelinchen 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 09:45

Aber muss sich doch miteinbringen er wohnt doch in der selben Wohnung. Tut das Amt dann nicht kürzen da er einen Mietanteil miteinbringen muss?

markusher  20.08.2018, 09:55
@LaLaCelinchen

das jc zahlt nur noch den mietanteil der mutter. sohn muss seinen selbst tragen, so wie auch die anderen hälftigen anfallenden kosten.

Das Einkommen wird wie zuvor auf den Bedarf des Kindes angerechnet, was im übrigen ab dem 25 Lebensjahr auch ohne Einkommen nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter gehört, da es ab da seine eigene BG - bei seiner Mutter bildet !

Seine Mutter bekommt also ihren Bedarf weiterhin gezahlt, dass Kind hat mit diesem Einkommen keinen Anspruch mehr und muss nun 50 % der Warmmiete, 50 % für Haushaltsstrom, evtl.50 % für Telefon / Internet selber an seine Mutter zahlen, dazu dann evtl.ein angemessenes Kostgeld für die Verpflegung / Versorgung, wenn das die Mutter weiterhin machen soll.