Hallo

ich bin seid letzten Monat Arbeitslos geworden und habe meinen Antrag abgegeben, daraufhin hab ich Post bekommen und es sollten 2 Dinge noch nachgereicht werden .

-Aktuelle Vermieterbescheinigung

-Aktuelle Meldebescheinigung

Nun ist meine Frage zu der Meldebescheinigung ,muss ich dafür nun extra beim Stadthaus eine neue machen lassen ? Wieso reicht der Personalausweis da nicht aus ??

und was heißt aktuell wie Alt darf die Meldebescheinigung höchstens sein ?

reicht nicht auch eine Meldebescheinigung der Sozialversicherung dafür ?

mfg,