Hallo!

Ich beziehe seit Februar 2011 Alg1, habe einen Anspruch erworben für 360 Tage und bin Mutter eines 1jährigen Kindes. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle ich mich als Vollzeitarbeitssuchende in der Zeit von 8 Uhr- 16 Uhr. Soweit die Randdaten Nun habe ich mal ein paar Fragen:

  • Wenn ich von der Arge einen Vermittlungsvorschlag bekomme, indem es sich um eine Arbeit im 3 - Schicht - System handelt, bin ich dann verpflichtet mich dort zu bewerben? Obwohl ich doch die Arbeitszeiten angegeben habe, die mir möglich sind? Oder muss ich mit einer Sperre rechnen, wenn ich mich dort nicht bewerbe.

  • Wäre ich nicht mehr vermittelbar, weil ich z.B. plötzlich keine Betreuung mehr für mein Kind hätte, hätte ich dann noch Anrecht auf Alg 1? Eigentlich ist doch das Alg 1 eine Leistung, die ich mir durch meine vorherige Arbeit erworben habe und nicht dadurch, dass ich jetzt vermittelbar bin.

  • Wäre ich erneut schwanger, müsste ich mich dann überhaupt noch bewerben? Und steht mir, nach der Elterngeldzeit, dann der Rest vom Alg 1 zu?

  • Stimmt es, dass Hartz IV Empfängerinnen nicht verpflichtet sind arbeiten zu gehen, bzw. sich noch nicht mal bewerben müssen, wenn sie Kinder unter 3 Jahren betreuen müssen? Wenn ja, warum wäre das evtl. bei Alg 1 Empfängerinnen anders?

Fragen über Fragen, hoffe auf effiziente Antworten :-)

LG