Alg 1: bezahlt Amt Zuschuss zu Brille?

5 Antworten

Probier es doch mal bei der Krankenkasse. Die Brille korrigiert ja bei Dir nicht nur einen einfachen Refraktionsfehler, sondern eine Augenfehlstellung.

Stell Deine Frage bitte mal hier: www.optometrie-online.de/forum5

Dort wird man Dir helfen können, wie es mit der Kostenübernahme aussieht bzw. was Dir zusteht. Man wird Dir auch erklären können,m warum es wieder zu Doppelbildern gekommen ist und wie Du sie eventuell endgültig loswerden kannst.

Das ist wirklich so:

"■Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, steigen Ihre Chancen nicht, einen Zuschuss zu bekommen. Sie können allerdings einen Antrag stellen, dass Sie vom Amt ein Darlehen über den entsprechenden Beitrag erhalten, welches Ihnen monatlich vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. "

http://www.helpster.de/zuschuss-fuer-die-brille-so-beantragen-sie-ihn_112645

Wobei hier eher ALG II gemeint sein wird.

"■Ausnahmen werden nur in seltenen Fällen gemacht: Wenn Ihre Sehkraft bei weniger als 30 Prozent liegt. Wenn Sie aufgrund einer Augenkrankheit eine Brille benötigen. "

Du solltest nochmal mit der Krankenkasse reden.

stelle diese Frage an dein Augenarzt, der dieses begutachtet und dir das passende Rezept (Verordnung) ausstellt, und von der KK meist genehmigt wird


aliciatweetyfr 
Beitragsersteller
 10.12.2013, 12:35

das ist ja alles schon passiert....mit der Verordnung etc. die Krankenkasse übernimmt nur rund 50 Euro.....

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rudelmoinmoin  10.12.2013, 12:43
@aliciatweetyfr

was macht denn der Grund von 500,- aus ? an die Stärke, kann es doch nicht liegen ? welche Krankheit liegt dann vor

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gehwegplatte  12.12.2013, 10:31
@rudelmoinmoin

Steht doch da. Die Krankheit sind Doppelbilder (bei Augenfehlstellungen/Lähmungen, diese können nur durch prismatische Gläser ausgeglichen werden. Da ist die Stärke egal, Prismen kosten nun mal reichlich Geld.

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Im ALGI wird die Agentur auf keinen Fall die Brille übernehmen müssen.

Im ALG II ist das nicht ganz so eindeutig. Da gibt es eine Minderheitenmeinung, die die Brille für zu übernehmen hält und eine Mehrheit, die es nicht so sieht.

Ein anderer Fall als "ganz allgemein" liegt vor, wenn Du die Brille für eine konkret in Aussicht gestellte Arbeitsstelle benötigst. Dann können beide - Agentur im ALG I oder JC im ALG II - die Brille aus dem Vermittlungsbudget übernehmen - können, nicht müssen.

Stell einfach nen Antrag...mehr als nein sagen können sie ja net


aliciatweetyfr 
Beitragsersteller
 10.12.2013, 12:31

Wie heisst denn dieser Antrag?

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MrRetro  10.12.2013, 13:01
@aliciatweetyfr

keine ahnung wie der genau heißt aber einfach mal dort vorbeigucken..die sagen dir schon wie das abläuft

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