Hallo! Da ich momentan eine Pfändung auf meinem Konto habe, lasse ich mir diesen Monat mein Arbeitslosengeld 1 als Scheck auszahlen .Mein Berater sagte mir ich kann ihn auf der Post gegen Vorlage von Personalausweiss in bar einlösen. Stimmt das ? ich lese im Internet eben das geht gar nicht. Vielen Dank für die Antworten im vorraus !