Ermittlungsverfahren wegen Betrug?

8 Antworten

Du hast also gearbeitet, obwohl Du ALG 1 bekommen hast. Oder ander herum, hast Du die Arbeitsaufnahme nicht rechtzeitig gemeldet.

Da wirst Du kaum von Unkenntnis und "Wirklich unbewusst" sprechen können. In nahezu jedem Schreiben der Arbeitsagentur steht eine Rechtsbelehrung drin,

Das Hauptzollamt übernimmt in solchen Fällen das Inkasso. das ist normal. Du hättest auch das zuviel erhaltene Geld dort zurückgeben können.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft ist auch eindeutig. Gegen Zahlung von 180 EUR wird das Verfahren eingestellt. Zahlst Du nicht, wird ein Verfahren wegen Betrugs oder Leistungserschleichung eröffnet.

Die Sachlage ist doch eindeutig, da wird Dir auch ein Anwalt nicht mehr viel helfen können.

Was soll ich wohl machen? Widerspruch einlegen? Zum Rechtsanwalt?

Weder noch^^. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kannst Du keinen Widerspruch einlegen. Es geht viel einfacher: Wenn Du nicht zahlst, dann wird das Verfahren wieder aufgenommen (es ist JETZT vorläufig eingestellt und wird nach Zahlung der Strafe endgültig eingestellt) und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Dort könntest Du dann Deine Sicht der Dinge darlegen und könntest darauf hoffen, freigesprochen zu werden. Davon ist aber nicht auszugehen. Für einen Betrug reicht bedingter Vorsatz aus. Und würdest Du aus der Nummer raus kommen, weil Du einrfach behauptest "wirklich nur ganz unbewußt betrogen" zu haben, dann könnte man niemanden mehr wegen Betruges bestrafen.

Sei froh, daß die Sache mit einer Verfahrenseinstellung endet. Billiger kann es in Deinem Fall nicht werden. Würdest Du einen Anwalt konsultieren, würde der deutlich mehr kosten, als er nutzen kann. Der bekommt nämlich mindestens mal 200,- (eher schon 600,-) - hier gehts aber nur um 180,-.

Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO bist Du nicht vorbestraft, hast keinen Eintrag im Führungszeugnis und nach 5 Jahren weiß kein Mensch mehr von der Sache.

Hallo,

um ganz sicher zu gehen würde ich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt deiner Wahl in Anspruch nehmen. Sicher ist sicher.

LG

Zum Rechtsanwalt ist nie verkehrt, sich zumindest beraten lassen. Das Problem ist, selbst wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, bedeutet das ja nicht das du nicht schuldig bist, warum hier jedoch ein so drastischer Weg eingeschlagen wird und nicht zuerst auf Rückzahlung plediert wird verstehe ich nicht.


skyfly71  25.02.2013, 15:06

Zum Rechtsanwalt ist nie verkehrt, sich zumindest beraten lassen.

Wenns denn noch ein paar hundert Euros teurer werden soll, ist das ne super Sache^^

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du hast gearbeitet und "vergessen" deinem leistungsträger das mitzuteilen. ist vom gesetz her ähnlich als wenn du was kaufst und vergisst zu bezahlen weil du das dann später machen willst.


djkruemel  25.02.2013, 14:53

Dieser Sachverhalt ist an sich nicht strafbar, wenn du den Artikel dann noch bezahlst.

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mathias041966  25.02.2013, 15:38
@djkruemel

es ist schon strafbar wenn man den artikel mit nimmt und dann vllt später mal bezahlen will oder es erst mal vergisst. und beim antrag auf alg hast du dich verpflichtet jede änderung sofort zu melden.

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