Anrechnung von Überstunden auf ALG 1?

4 Antworten

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Das Geld dazu? lach Ähm, nein....das wird dir hübsch abgezogen :) Die verschenken doch nichts ;) Ich wünsch dir, dass du bald einen neuen Job findest! Viel Glück! :)


Juli12ish  30.01.2023, 06:36

Überstunden werden beim ALG1 nicht abgezogen.

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Lucas  25.12.2010, 09:06

Abgezogen würde es nur bei ALG 2.

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Sokrates2010  25.12.2010, 09:09
@Lucas

Das ist richtig so; allerdings glaube ich nicht, dass die Überstunden etc. in seine ALG1-Berechnung einfließen; es sind "Sonderzahlungen", die nichts mit dem regelmäßigen Lohn/Gehalt zu tun haben.

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Bellami  25.12.2010, 09:10
@Lucas

ALG 1 auch. Habe damals auch Urlaubsgeld bekommen, da wurde Regelsatz pro Tag berechnet und geschaut, wie lange dann mein Urlaubsgeld reicht und ALG 1 nur Anteilig für die restlichen Tage des Monats gezahlt.

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Lucas  25.12.2010, 09:14
@Bellami

1.) Die Höhe von ALG 1 berechnet sich aus dem beitragspflichtigem Verdienst Deines letzten Arbeitsplatzes. Wenn also Dein Urlaubsgeld mit in die Berechnung Deiner Sozialabgaben - und somit auch der Höhe Deiner Abgaben in die Arbeitslosenversicherung - eingeflossen ist ( und das tut es in der Regel), wird es auch mit herangezogen wenn es um die Höhe Deines ALG 1 Anspruches geht. Schließlich ist Dein jährl. Bruttoverdienst dadurch gestiegen. 2.) Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung. Der Fragesteller redet von Überstunden und Urlaubstagen.

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Bellami  25.12.2010, 09:19
@Lucas

Mein Fehler..ich hab mich nicht klar genug für jeden hier ausgedrückt: ich meinte offene Urlaubstage, die ausgezahlt wurden augenroll Ich hab selbst gelesen was er fragt, da werd ich nicht von irgendwas anfangen, was er nicht wissen will....

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BettinaBettina 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 09:19
@Bellami

Danke für die Antwort ! Heisst das, dass ich solange kein ALG 1 bekomme, wie das Geld für den Urlaubsanspruch aufgebraucht ist ? Und bei den 50 Überstunden ? wird da genauso verfahren ? Danke Bettina

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BettinaBettina 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 09:21
@Sokrates2010

Danke für Deine Antwort !

Wichtig wäre für mich, ob ich "volles" ALG bekomme, obwohl ich noch Überstunden-geld bekomme.

Weisst DU da etwas ?

DAnke Bettina

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BettinaBettina 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 09:22
@Lucas

Danke für Deine Antwort !

Habe ich es richtig verstanden, dass ich bei ALG 1 das Geld für Urlaubs-anspruch und die Überstunden behalten darf ?

Oder wird es mir beim ALG 1 angerechnet und ich bekomme weniger ALG 1 ?

Danke

Bettina

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Lucas  25.12.2010, 09:22
@BettinaBettina

@BettinaBettina: Nein. Das heißt, daß Du ab dem 1.1. Anspruch auf ALG 1 hast und die Höhe der Leistung auch aus Deinem Verdienst für die geleisteten Überstunden berechnet wird.

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Bellami  25.12.2010, 09:23
@BettinaBettina

Sorry für das "er", Bettina!!! Also, die ausgezahlten Resturlaubstage werden angerechnet, Überstunden nicht.

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BettinaBettina 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 09:25
@Bellami

DANKE !!! d.h. dann bekomme ich ALG 1 erst einige Tage später wenn der Urlaubsanspruch weg ist

Aber was ist mit den 50 Überstunden ? werden diese mir ebenso angerechent ? Bekomme ich dann erst später ALG 1 ?

Danke Bettina

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Antwort zu ausgezahlte Überstunden:

Meiner Meinung nach sind ausgezahlte Überstunden für den Anspruchszeitraum bzw. den Beginn von ALG1 unerheblich.

Die Auszahlung von Überstunden führt meiner Meinung nach zu einem minimal höheren ALG1, da dieser Betrag in den Durchschnitt des (arbeitslosen)versicherungspflichtigen Arbeitslohnes der letzten 12 Monate (bzw. der letzten 24 Monate) einfließt.

Bin bei dem gleichen Punkt. Also mir wurde gesagt, dass die bei den Urlaubstagen so tun, als würde ich Quasi diese Tage länger in der Firma sein und bekomme erst nach diesen Tagen ALG1 und bei den Überstunden würden die nichts machen, da dies Zahlungen aus Vergangener Arbeitsleistungen sind.

Woher ich das weiß:Recherche

Juli12ish  30.01.2023, 06:36

Update: Überstunden wurden nicht abgezogen und ALG hat auch nicht für diese Tage geruht.

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Du bekommst diese Geld zusätzlich zum ALG 1. Ferner fließtes mit in die Berechnung über die Höhe Deines ALG 1 - Anspruches ein.