Arbeitsrecht - Abfindung?
Hallo, zählt eine vorangegange beschäftigung als Zeitarbeiter bei anschliesender übernahme mit zur betriebszugehörigkeit? Es geht um die berechnung der Abfindung.
kann ich bloß vier oder eben 4+1,5 jahre geltend machen?
freue mich über eine kompetente antwort. vielen dank!
Kündigung,
Abfindung