Kündigung? Kriege ich eine Abfindung?
Also ich habe zum 31.12.19 Gekündigt .Heute habe ich aber von dem Chef aus eine Kündigung bekommen zum 30.11.19 wegen Arbeitsmangel . Habe ich Anspruch auf Abfindung ?
Ich habe am 1.12.14 meine Ausbildung da angefangen und werde bis zum 30.11.19 dort arbeiten.
wie viele Jahre kann ich geltend machen ?
6 Antworten
... bestimmt, wenn es so von Dir in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Einfach mal nachschauen.
Vergiss es.
Es gibt kein Gesetz das Abfindungen vorschreibt.
Abfindungen werden vom AG angeboten um AN "loszuwerden", die schwer kündbar sind, um lange Kündigungsfristen und/oder Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden.
Dann gibt es Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans oder einer Kündigungsschutzklage.
Du hast doch selbst schon gekündigt. Glaubst Du wirklich, Du bekommst jetzt eine satte Abfindung, weil das Arbeitsverhältnis einen Monat früher endet? Da würde Dich der AG vermutlich diesen einen Monat noch "behalten", bevor er Dir eine Abfindung zahlt
Eine Abfindung erhältst du in der Regel nur, wenn man dir sonst nicht kündigen kann.
Wenn du bereits zum 31.12. gekündigt hast, war eine Gegenkündigung unzulässig. Daraus könntest du evtl.einen Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt erstreiten.
Auf dem Arbeitsgericht ist das kostenlos, und du brauchst auch keinen Anwalt.
Nimmst du doch einen Anwalt, musst du den selbst zahlen, und es geht aus, wie das "Hornberger Schießen"
Wenn du bereits zum 31.12. gekündigt hast, war eine Gegenkündigung unzulässig.
Das sagt wer (ausser natuerlich DerHans)?
Aber wenn das wirklich so waere, dann koennte man ja ganz einfach zum 31.12.2119 kuendigen und waere dann in den naechsten 100 Jahren nicht kuendbar.
Abfindungen müssen entweder im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen geregelt sein.
Es gibt per Gesetz keinen automatischen Abfindungsanspruch. Selbst wenn. Du hast doch ursprünglich selbst gekündigt
im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen
... und gegebenenfalls im Rahmen eines Sozialplans/Interessenausgleichs.
Nein, hast du nicht.