Arbeitsrecht - Abfindung?

2 Antworten

Nein. Definitiv nicht, außer es wird dir angerechnet und es ist irgendwo in einem rechtsgültigen Dokument (z.B Vertrag) festgehalten.

In der Zeit als Leih- bzw. Leasingarbeiter warst du über deine Leasingfirma versichert und diese hat auch dei Gehalt bezahlt. Daher gehört diese Zeit zu der ersten Firma.

Sofern ich das natürlich richtig verstehe und in deiner Zeit als Leiharbeiter kein Arbeitsvertrag zwischrn dir als Privatperson und der aktuellen Firma bestanden hat

wenn du von einer Zeitarbeitsfirma in eine andere Firma geschickt wirst, dann bist du dort Leiharbeiter und kein fest angestellter Mitarbeiter, somit zählt diese Zeit nicht zur Betriebszugehörigkeit.


ralfm945 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 21:02

ich meine mal gelese zu haben das zeitarbeiter auch unter die kdng-schutzproblamtik des einsatzbetriebs fallen, daher der Gedanke. Es ist aber schwer im Netz dazu etwas zu finden....danke für deine Antwort jedenfalls

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