Was möchtest du denn genau studieren? Mittlerweile braucht es echt nicht mehr das Abitur, wenn man flexibel ist, was den Studienort angeht. Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaft, usw. alles auch möglich mit dem Fachabitur (Fachhochschulreife).

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Einfacher und schneller als jetzt wird es nicht gehen, wenn du erstmal raus bist. Aufgrund von Altersgrenzen bspw. Oder weil berufliche Vorbildung erstmal verlangt wird. Schau mal auf https://www.abi-nachholen.de

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Abendschule ist jetzt an sich nicht definiert. Es gibt bspw. Abendgymnasien, die in öffentlicher Hand sind. Dann werden die eben aus Steuermitteln finanziert. Gibt auch private Abendgymnasien, die sich dann zumindest zum Teil (oder vollständig) privat finanzieren müssen (Schulgeld). Auch Volkshochschulen können Abendschulen sein, weil sie abends Lehrgänge anbieten. Diese finanzieren sich über verschiedene Quellen, auch Lehrgangsgebühren.

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Klar, Abendgymnasium, Kolleg, Berufsoberschule gehen alle bereits mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Berufserfahrung ist nicht erforderlich. Auch alternative Zeiten (Arbeitslosigkeit, etc.) können angerechnet werden.

Dazu gibt es auch die Nichtschülerabiturprüfung, du quasi bis auf ein Mindestalter gar keine weiteren Voraussetzungen stellt.

Für die gymnasiale Oberstufe brauchst du einen mittleren Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Alles hier nachzulesen: https://www.abi-nachholen.de

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Um welches Bundesland geht es? Wann hast du genau abgebrochen, als du schon zu den Prüfungen zugelassen warst? Die grundsätzliche Frage ist halt, ob es als nicht bestandene Abiturprüfung zählt. Wer 2x das Abitur nicht bestanden hat, darf laut KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Nichtschülerabiturprüfung, auf die ILS und Co. vorbereiten, nicht mehr zugelassen werden: https://www.abi-nachholen.de/externenpruefung.html

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Wie sind denn deine Voraussetzungen? Wie alt bist du? Welches Bundesland? Wann hast du das letzte Mal eine Schule besucht?

Hast du die Fachhochschulreife? Warst du schon im zweiten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe? Hast du vllt. sogar schon mal an der Abiturprüfung teilgenommen, diese aber nicht bestanden? Nur in solchen Fällen würde ich es für halbwegs realistisch ansehen, das Abitur per Externen-/Nichtschülerprüfung in einem Jahr bzw. weniger zu bestehen. Die Durchfallquoten sind schon mit längerer Vorbereitung extrem hoch: https://www.abi-nachholen.de/externenpruefung.html

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Sorry, 3 Jahre sind nicht viel, sondern in deiner Situation ganz normal, der Regelfall.

Prinzipiell kann man sich auch selbständig auf die sog. Nichtschülerabiturprüfung vorbereiten und das in einem Jahr schaffen, aber in deinem Fall halte ich das schlichtweg für ausgeschlossen. Kommt maximal für Leute infrage, die bereits die Fachhochschulreife haben, einmal durchs Abitur gefallen sind und die Prüfung entsprechend nochmal machen oder bereits im letzten Jahr der Qualifikationsphase waren. Zudem gibt es auch ein Mindestalter. Schon mit ausreichender, mehrjähriger Vorbereitung fallen bei dem Externenabi ca. 40-60 % der Leute durch... Mehr Infos: https://www.abi-nachholen.de/externenpruefung.html

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Wenn du den Vollzeit-Job behalten möchtest:

  • Abendgymnasium (auch als blended Learning): https://www.abi-nachholen.de/abendschule-abendgymnasium.html
  • Externenprüfung mit entsprechender Vorbereitung bspw. einer Fernschule: https://www.abi-fernstudium.de/
  • ggf. Volkshochschule
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Gleichzeitig wird nicht ganz klappen, weil für die externe Fachhochschulreifeprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert wird. Die müsstest also vorher erworben haben: https://www.fachabitur-nachholen.de/fernschule-fachhochschulreife.html Oder hast du schon eine andere Berufsausbildung abgeschlossen oder mehrere Jahre Berufserfahrung sammeln können?

Gegebenenfalls aufs Abitur umschwenken per Fernschule, weil die (gymnasiale) Nichtschülerabiturprüfung keine berufliche Vorbildung voraussetzt: https://www.abi-nachholen.de/externenpruefung.html

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Um welches Bundesland geht es? Welche Schulform, wo du abbrichst? Du kannst in der gymnasialen Oberstufe bei bestimmten Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, das geht aber nicht in allen Ländern: https://www.fachabitur-nachholen.de/schulischer-teil-der-fachhochschulreife.html Den berufsbezogenen, fachpraktischen brauchst du aber auch noch für die volle Fachhochschulreife: https://www.fachabitur-nachholen.de/berufsbezogener-teil-der-fachhochschulreife.html

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Wenn ihm keine Gesundheitskarte ausgegeben wurde, braucht er einen Behandlungsschein und kann damit zum Zahnarzt, vermutlich vom zuständigen Sozialamt ausgestellt. Wer ist denn für ihn zuständig? Wo lebt er in DE? Die Info findest du schnell durch Googeln.

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Mit deinen Voraussetzungen (max. Realschulabschluss) leider absolut unrealistisch. Es gibt von den großen drei Fernschulen einen inoffiziellen Einstieg, der ist aber für Leute gedacht, die bereits die Fachhochschulreife haben, oder mindestens ein Jahr in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe waren oder ein nicht bestandenes Abitur wiederholen wollen: https://www.abi-fernstudium.de/dauer/ein-jahr/

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Wenn dann sind das doppelqualifizierende Bildungsgänge aus Abitur + Berufsausbildung. Du scheinst aber bereits mit einem Bildungsgang zum Abitur angefangen zu haben (an welcher Schulart?) und dann nebenbei noch Berufsausbildung geht halt nicht, weil du ja nicht zur selben Zeit in der Schule das Abi machen kannst und zur selben Zeit in der Berufsschule sitzen kannst oder im Ausbildungsbetrieb. Dass es solche doppelqualifizierende Bildungsgänge in Thüringen gibt, ist mir nicht bekannt. In anderen Ländern sind das dann vollzeitschulische Berufsausbildungen mit Abitur an beruflichen Gymnasien (Assistenten-Ausbildungen).

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Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen, bspw. an der Fachoberschule, kannst du auch ohne Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe besuchen: https://www.fachabitur-nachholen.de/fos-fachhochschulreife.html

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An einer Berufsschule? Welcher Bildungsgang ist das?

Ansonsten kann man nach der Fachhochschulreife natürlich auch das Abitur machen. Bestenfalls in einem Jahr, jedoch in Hessen nur via Nichtschülerabiturprüfung, da es bspw. keine FOS 13 gibt. Oder halt in 2 Jahren an nem beruflichen Gymnasium.

Entsprechende Vorbereitung aufs Nichtschülerabitur geht via privater Einrichtungen oder Fernschulen: https://www.abi-fernstudium.de/dauer/ein-jahr/

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Du hast mit einem Meister keinen Bachelor... Du erwirbst mit einem Meister max. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und kannst dann an einer Hochschule nach einem erfolgreichen mehrjährigen Studium einen Bachelor-Abschluss erlangen...

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Arbeitsvertrag wirst du doch schon haben? Was steht da für ein Arbeitsentgelt drin? Das trägst du ein. Und bei Studienzeit einfach 40h, wenn du nen Vollzeitstudium machst, fertig. Ist jetzt auch nicht entscheidend, weil eine geringfügige Beschäftigung eh nichts an deinem Versichertenstatus als Pflichtmitglied nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ändert. "Spannend" wird es erst, wenn du mehr als 20h Woche arbeitest.

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Ganz einfach, das Werkstudierendenprivileg kannst du sowieso nicht mehr nutzen. Denn das geht nur bis Ende des Monats, indem du das (vorläufige) Abschluss-Zeugnis erhältst. Ab dann giltst du nämlich nicht mehr als ordentlich Studierender, auch wenn du noch eingeschrieben bist. Heißt ab dem Zeitpunkt, wirst du als Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig, wenn du eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmst. Siehe auch: https://www.studentische-versicherungen.de/werkstudent-sozialversicherung/

In der günstigen KVdS könntest du als eingeschriebener Student aber noch bleiben, wenn du maximal geringfügig beschäftigt bist (und unter 30 Jahre).

Im Übrigen gibt es auch während des Studiums kein Verbot, dass man nicht 40h und nur 20h arbeiten darf. Die Sache ist nur die, dass man dann halt ggf. im Erscheinungsbild für die Sozialversicherung nicht mehr als Student (mit den entsprechenden Privilegien für den Arbeitgeber), sondern als Arbeitnehmer zählt.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I wirst du kaum haben, weil du nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast (als Werkstudent oder geringfügig Beschäftigter)?!? Bürgergeld wäre machbar beim Jobcenter, jedoch mit allen verbundenen Mitwirkungspflichten. Mit großartig verreisen ist aber nichts (Ortsabwesenheit), wenn man Bürgergeld oder ALG I beziehen möchte. Die Arbeitsagentur bzw. Jobcenter würden dann aber KV/PV übernehmen.

Wenn die studentische Pflichtmitgliedschaft in KV/PV endet, und du einfach nur nicht-ewerbstätig bist (ohne Bürgergeld, ALG I, etc.) bzw. maximal mit ner geringfügigen Beschäftigung wirst du automatisch freiwillig versichert. Kostet dann ca. 220 Euro Mindestbeitrag für KV/PV im Monat.

Alles Weitere zur KV auch hier: https://www.studentische-versicherungen.de/krankenversicherung-student/nach-dem-studium/

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