Immatrikuliert bleiben nach Thesis?

2 Antworten

Oder ist es sinnvoller, wenn ich mich direkt exmatrikuliere und Arbeitslosengeld anfordere,

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Erfüllst du als normaler Student i.d.R. nicht.

Außerdem im Zweifel immer 3 Monate bevor du nicht 1000%ig weißt wie's weitergeht (also keinen Vertrag unterschrieben), arbeitssuchend melden, sonst gibt's erstmal eine Sperre, also kein Geld, IIRC auch beim Bürgergeld.

Heißt im Zweifel Krankenkasse komplett selbst zahlen, mehr Infos siehe Webseite deiner Krankenkasse. Bzw. kann bei der auch Übergangsregelungen geben.

Vor allem wenn du nicht mehr Student/Azubi bist unbedingt prüfen, wie es z. B. mit der Haftpflicht-Versicherung ist. Siehe z. B. https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/privathaftpflicht/

Bzgl. arbeiten als Student musst du auch aufpassen, dass du nicht zuviel arbeitest, um deinen Studenten-Status nicht zu verlieren.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ganz einfach, das Werkstudierendenprivileg kannst du sowieso nicht mehr nutzen. Denn das geht nur bis Ende des Monats, indem du das (vorläufige) Abschluss-Zeugnis erhältst. Ab dann giltst du nämlich nicht mehr als ordentlich Studierender, auch wenn du noch eingeschrieben bist. Heißt ab dem Zeitpunkt, wirst du als Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig, wenn du eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmst. Siehe auch: https://www.studentische-versicherungen.de/werkstudent-sozialversicherung/

In der günstigen KVdS könntest du als eingeschriebener Student aber noch bleiben, wenn du maximal geringfügig beschäftigt bist (und unter 30 Jahre).

Im Übrigen gibt es auch während des Studiums kein Verbot, dass man nicht 40h und nur 20h arbeiten darf. Die Sache ist nur die, dass man dann halt ggf. im Erscheinungsbild für die Sozialversicherung nicht mehr als Student (mit den entsprechenden Privilegien für den Arbeitgeber), sondern als Arbeitnehmer zählt.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I wirst du kaum haben, weil du nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast (als Werkstudent oder geringfügig Beschäftigter)?!? Bürgergeld wäre machbar beim Jobcenter, jedoch mit allen verbundenen Mitwirkungspflichten. Mit großartig verreisen ist aber nichts (Ortsabwesenheit), wenn man Bürgergeld oder ALG I beziehen möchte. Die Arbeitsagentur bzw. Jobcenter würden dann aber KV/PV übernehmen.

Wenn die studentische Pflichtmitgliedschaft in KV/PV endet, und du einfach nur nicht-ewerbstätig bist (ohne Bürgergeld, ALG I, etc.) bzw. maximal mit ner geringfügigen Beschäftigung wirst du automatisch freiwillig versichert. Kostet dann ca. 220 Euro Mindestbeitrag für KV/PV im Monat.

Alles Weitere zur KV auch hier: https://www.studentische-versicherungen.de/krankenversicherung-student/nach-dem-studium/