Küche 0% finanziert - Raten werden nicht eingezogen!?

Hallo,

ich habe mir für meine neue Wohnung zum 01.03 eine Küche in einem schwedischen Möbelhaus (:P) finanziert. Die Finanzierungsrate wurde aber bis heute nicht eingezogen und ich würde mal gerne wissen, wie die Rechtslage ist und ab wann die Ansprüche von seitens Ikea erlöschen?

Selbstverständlich ist es nicht mein Bestreben, die Küche geschenkt zu bekommen, allerdings fehlt mir der Nerv da noch weiter mich drüber zu ärgern!

Bei Anlieferung sollte mit der ausgestellten "Kreditkarte" die Küche bei dem Spediteur (Sub-Unternehmen) bezahlt werden. Damit würde also das Konto belastet werden und die Rate würde sich die Bank dann per Lasteinzug holen. Da der Spediteur aber ein EDV-technisches Problem hatte, ging die Bezahlung nicht. Kurze Zeit später wurde ich aufgefordert, die Küche (Gesamtbetrag) per Überweisung zu bezahlen. Also kam es zum Schriftverkehr per E-Mail, dass wir eine Finanzierung hatten. Alles war geklärt, Ikea hakte nicht weiter nach. Aber die Raten wurden nicht abgebucht.

Als dann der 2. Monat ohne Tilgung vorüber ging, erkundigte ich mich bei der Bank und denen ist es milde gesagt egal, da unser Konto bei ihnen nicht belastet ist. Der gute Rat der Dame am Telefon war "lassen sie es einfach auf sich beruhen. Vielleicht haben Sie ja Glück und die Küche ist umsonst..". Netter Rat, aber nicht mein Bestreben. Telefonisch ist das Möbelhaus nicht wirklich zu erreichen, also schrieben wir erneut eine E-Mail um das Thema neu aufzurollen. Nichts passierte, ausser der Dank, dass wir uns gemeldet haben.

Der nächste Gang war zum Möbelhaus, nach 3 Stunden Warterei (durch Corona beschränkter Einlass bei der Rückgabe/Reklamation). Diese schilderten, dass der Fehler darin bestände, dass das Subunternehmen öfters "EDV-Probleme" habe, da diese die Technik nicht verstehen und ich mit der E-Mail alles Nötige getan habe, aber sie gibt das nochmal ins System ein.

Das ist nun auch wieder 2 Monate her.

Ab wann erlischt der Anspruch auf die Zahlung der Küche? Und was kann das Möbelhaus verlangen? Gesamtbetrag-Einmalzahlung schließe ich aus. Jedoch gibt der Vertrag solch einen Fall nicht vor! Alles etwas verstrickt und kompliziert..

Vielen Dank für eure Antwort!!

Liebe Grüße

Sven

auf sich beruhen lassen 60%
weiter nachhaken 20%
zum Anwalt gehen 20%
E-Mail schreiben 0%
Finanzierung, Verjährungsfrist, Ratenzahlungsvereinbarung
Sexuelle Nötigung/ Nötigung bei Minderjährigen. In welche rechtliche Kategorie ist folgender Vorfall einzuordnen?

Ich wollte mich juristisch etwas erkundigen anhand einer Situation, die mir persönlich widerfahren ist und bitte folglich Fachkundige mir bei der Einordnung zu helfen.

Eines Tages hatte ein männlicher Mitschüler Namens D. (um die 15) mich (ebenfalls um die 14) während der Mittagspause in eine menschenleere Nische innerhalb der Schule bestellt (? ich erinnere mich nicht wie ich da hingekommen bin) jedenfalls war ich mit ihm in der Nische und dieser begann nach kurzem Smalltalk die Druckknöpfe meiner Bluse aufzureißen. Ich war schokiert und rührte mich erst als er alle Knöpfe auseinander gezogen hatte, da dieser bereits auf meinen Rock schaute. Ich erinnere mich aber nicht, ob er mich anderweitig anfasste. Ich fragte D. was er da mache, da ich, ebenso wie der Rest der Klasse wusste, dass er auf ein anderes Mädchen stand. Es kam keine Antwort, ich versuchte die Knöpfe zu schließen, was ihm aber missfiel. Ich wollte gehen, doch er hielt den Arm gegen die Wand. Nach einem kleinem Gerangel entkam ich und ging eilig auf den Pausenhof, während ich meine Bluse schloss und er mir folgte. Über den Hof schrie ich noch irgendwas Beleidigendes zu ihm rüber. Im nachhinein verbreitete er unter den Jungen der Klasse das wir etwas "inoffizielles" am laufen hätten, was dann auch mein Freund, der mit diesem mehr oder minder befreundet war mitbekam und mich zur Rechenschaft stellte. Die Beziehung scheiterte, aber er näherte sich mir auch nicht mehr.

Fällt dies bereits unter sexuelle Nötigung? Oder hat das unter Minderjährigen keine Gewichtung?

Recht, Schüler, Jura, minderjährig, Nötigung, Verjährungsfrist, Mittelschule