Hallo zusammen,

ich habe von einem guten bekannten einen fünfstelligen Betrag geliehen bekommen, um mir ein KFZ zu kaufen. Der Betrag wurde direkt an das Autohaus überwiesen und der Kaufvertrag läuft auf mich. Dies war im Dezember 2016. Es wurde ein kurzer schriftlicher Betrag aufgesetzt mit einer Rückzahlungsvereinbarung von 300,- monatlich. Da ich alleinerziehende Witwe bin bzw. war konnte ich meine Raten nur sporadisch zahlen. Ende 2018 konnte ich leider keine Raten mehr zahlen und teilte dies dem Gläubiger auch mit.

Er teilte mir mit das die Sache erledigt sei und ich keine Raten mehr zahlen bräuchte und er mir den Rest erlassen würde. Dies ist aber leider nicht schriftlich festgehalten worden.

Nun im Juli rief mich seine Nichte an und verlangte die Zahlung wiederaufzunehmen. Sie wäre Generalbevollmächtigt und würde dies auch notfalls rechtlich einklagen. Der Gläubiger ist im hohen Alter und leider ein wenig durcheinander, um dies zu bestätigen. Kann ich mich auf eine Verjährung berufen? Er hat den Betrag nie angemahnt oder sonstiges.

 

Grüße Maria