Gez meldet sich nicht bei mir seit 2018 nach Ummeldung in eine neue Wohnung?

5 Antworten

Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt nur in Fällen, in denen der Beitragsservice den Schuldner, also dich, und deine aktuelle Anschrift positiv kennt. Das ist bei dir offensichtlich nicht der Fall, da du dich nicht beim beitragsservice mit deiner neuen Wohnung an- oder umgemeldet hast. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet, sobald du eine Wohnung beziehst.

Da du das nicht gemacht hast, gilt mindestens eine 10-jährige Verjährungsfrist, denn nun sind es hinterzogene Rundfunkbeiträge.

Mein Rat: Melde dich sofort beim Beitragsservice an, mit welchem Datum du das machst, darfst du entscheiden. Allerdings solltest du wissen, dass du bei einer Anmeldung mit aktuellem Datum Gefahr läufst ein Verfahren wegen Betrugs an den Hals zu kriegen, wenn man dir drauf kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum sollte sich die "GEZ" bei Dir melden?

Du bist verpflichtet, nach einem Umzug der "GEZ" Deine neue Adresse mitzuteilen.

So wie Du aber hier schreibst, wartest Du lieber ab, ob der Kelch an Dir vorüber geht und die "GEZ" nichts mitbekommt.

dann hast du dich nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet, also beim neuen zuständigen Amt ..

die leiten die Daten ungeachtet deines persönlichen Datenschutzes automatisch an den ARD/ZDF Deutschlandfunk usw weiter.. .

spätestens wenn du einen neuen Personalausweis brauchst, wird das aber sowieso zum Thema

der "große Bruder" dort kontrolliert dich voll und ganz wie bei "1984", du mußt alles nachzahlen (!)

Da ist ja noch gar nichts verjaehrt. Fuer die im Jahr 2018 faellig gewesenen Beitraege setzt die Verjaehrung fruehestens am 31. Dezember 2021 ein, fuer die aus den Folgejahren jeweils 1 Jahr spaeter.


BerlinFrankfurt 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 10:35

Das bedeutet konkret das die GEZ nur beiträge von einem Zeitraum von 3Jahre Rückfordern können?

DerCaveman  01.04.2021, 11:35
@BerlinFrankfurt

Die Beitragsforderungen unterliegen der dreijaehrigen Regelverjaehrung. Die Frist beginnt am auf den Tag der Forderungsentstehung folgenden 1. Januar.

Ergeht allerdings ein Festsetzungsbescheid, verjaehrt dieser erst nach 30 Jahren.

Es fallen Saeumniszuschlaege an.

Zudem kann bei Nichtanmeldung eine Geldbusse verhaengt werden.

Keine Sorge die führen über Dich ein Konto - wie eine Bank - nur mit Schulden drauf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung