Ein Rechtsstreit würde in 2013 durch einen Rechtsanwältin vertreten worden sein.

In 2014 wäre der Fall durch wenige Briefe hin und her beigelegt. Nun würde man als Mandat in 2018 eine Rechnung über eine SB Zahlung erhalten.

Wenn die Anwältin aber erst Ende 2017 bei der RechtsschutzVersicherung abgerechnet hätte, wie wären dann hier in diesem Beispiel die Verjährungsfristen?