Ich bin im Februar 2008 ca. 700km nach CH umgezogen. Ich hatte vom Umzugsunternehmer 3 verschiedene "Angebote" (Umzug 1x mit Kartons packen, 1x mit Packmaterial mitliefern, 1x ohne Kartons packen und ohne Packmaterial). Ich hatte die günstigste Variante gewählt.
Nach Beendigung des Umzuges, bei dem viele Sachen beschädigt wurden, wollte ich den Betrag in bar begleichen, der Umzugsunternehmer wollte mir dafür aber keine Quittung ausstellen (nehme schwer an, dass er das Geld nicht versteuern wollte).
Ich gab ihm daraufhin das Geld nicht und sagte ihm, er solle mir eine ordentliche Rechnung (mit Abzug der Umzugsschäden) und mit Firmen-Kto.Nr. zusenden.
Ausser ein paar telefonischen Drohungen des Unternehmers in den ersten Wochen danach, habe ich bis heute noch keine ordentliche, schriftliche Rechnung erhalten! Telefonisch ist er auch seit Monaten nicht mehr zu erreichen.
Gilt hier auch das Verjährungsgesetz von 3 Jahren, habe ausser einem Angebot mit falschem Betrag ja immer noch keine Rechnung ? Darf er überhaupt noch eine Rechnung stellen ?