Wenn ein Zwangsgeld Festgesetzt wurde, aber der Fall lange Zeit nicht bearbeitet wurde. Die Vollstreckung einer Kommune hat den Fall nun. Er soll Niedergeschlagen werden aber man weis dort leider nicht wann das Zwangsgeld Verjährt. Es verläuft nicht nach BGB. Das VwVG nennt keine Verjährung und das EGStGB nennt mit Artikel 9 nur die Verjährung von Ordnungsmitteln die Laut anderen Personen aber nicht das Zwangsgeld beinhaltet.