Hallo zusammen!
Habe 09/2009 eine Tierarztrechnung bar bezahlt. Seitdem kein Schreiben des Arztes erhalten.
Nun schickt uns ein Rechtsanwalt eine Mahnung über den Betrag (keine Mahnkosten aufgeführt, nur seine RA-Gebühren und Zinsen bis 14.12.12) mit Zahlungsaufforderung bis 14.12.12.
Die Verjährungsfrist würde am 31.12.12 um 24 Uhr ablaufen.
- Soll ich überhaupt darauf reagieren?
- Einen Widerspruch einlegen?
- Würde ein Widerspruch meinerseits die Verjährungsfrist verlängern?
Habe leider keine Quittung mehr in meinen Unterlagen, aber ich hatte damals mehrere Rechnungen über 6 Monate, die wurden alle gezahlt, davon hat er nur diese eine angemahnt. Laut meinen Kontoauszügen habe ich an diesem Tag einen nahezu passenden Betrag von meinem Konto abgehoben, wie halt bei allen anderen Behandlungen auch, da ich immer bar gezahlt habe.
Gilt sowas als Nachweis?
Vielen Dank fürs durchlesen!