Sexuelle Nötigung/ Nötigung bei Minderjährigen. In welche rechtliche Kategorie ist folgender Vorfall einzuordnen?
Ich wollte mich juristisch etwas erkundigen anhand einer Situation, die mir persönlich widerfahren ist und bitte folglich Fachkundige mir bei der Einordnung zu helfen.
Eines Tages hatte ein männlicher Mitschüler Namens D. (um die 15) mich (ebenfalls um die 14) während der Mittagspause in eine menschenleere Nische innerhalb der Schule bestellt (? ich erinnere mich nicht wie ich da hingekommen bin) jedenfalls war ich mit ihm in der Nische und dieser begann nach kurzem Smalltalk die Druckknöpfe meiner Bluse aufzureißen. Ich war schokiert und rührte mich erst als er alle Knöpfe auseinander gezogen hatte, da dieser bereits auf meinen Rock schaute. Ich erinnere mich aber nicht, ob er mich anderweitig anfasste. Ich fragte D. was er da mache, da ich, ebenso wie der Rest der Klasse wusste, dass er auf ein anderes Mädchen stand. Es kam keine Antwort, ich versuchte die Knöpfe zu schließen, was ihm aber missfiel. Ich wollte gehen, doch er hielt den Arm gegen die Wand. Nach einem kleinem Gerangel entkam ich und ging eilig auf den Pausenhof, während ich meine Bluse schloss und er mir folgte. Über den Hof schrie ich noch irgendwas Beleidigendes zu ihm rüber. Im nachhinein verbreitete er unter den Jungen der Klasse das wir etwas "inoffizielles" am laufen hätten, was dann auch mein Freund, der mit diesem mehr oder minder befreundet war mitbekam und mich zur Rechenschaft stellte. Die Beziehung scheiterte, aber er näherte sich mir auch nicht mehr.
Fällt dies bereits unter sexuelle Nötigung? Oder hat das unter Minderjährigen keine Gewichtung?
4 Antworten
Ab 14 ist man strafmündig. Das bedeutet, dass man zwar nach Jugendstrafrecht behandelt wird, aber eben dennoch in einem Strafprozess angeklagt und verurteilt werden kann. Entsprechend hätte sich dieser Junge ganz klar strafbar gemacht.
Es ist sexuelle Nötigung, nur fällt im Falle eine Anzeig die Strafe nach Jugendstrafrecht viel geringer aus als nach Erwachsene Strafrecht .
Hi, das war schon eine sexuelle Nötigung.
Bei dem 15- jährigen würde aber nicht viel mehr als eine Verwarnung mit diesem geschilderten Sachverhalt herumkommen.
Das war Nötigung.