Blitzer: Ich war nicht der Fahrzeughalter. Dieser hat aber einen Anhörungsbogen bekommen für seinen Sohn (der es nicht war). Verjährung verlängert?
Verlängert sich die Verjährungsfrist von 3 Monaten nun auf 6 Monate ? + Der Brief (an die falsche Person) wurde einige Tage vor der Verjährung erstellt aber ist paar Tage danach erst angekomen.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Crack/1601460464625_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.png?v=1601460465000)
Verjährung tritt ein, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten ab Tattag gerechnet gegen den Betroffenen ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder eine andere unterbrechende Maßnahme ergangen ist.
Du hast also bisher nichts bekommen? Die 3 Monate sind um?
Dann dürfte Verjährung eingetreten sein. Die Schreiben an den Fahrzeughalter und dessen Sohn sind nicht relevant.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wird die Verjährung nicht verlängert durch die falsche Beschuldigung des Sohnes ? Glaube das auch wenn es die falsche Person ist dass es trz verlängert wird
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Im Anhörungsbogen steht ein Datum bis zu dem zurück zu schicken ist, wird das ignoriert bekommt der Fahrzeughalter dem Bußgeldbescheid
Und wo steht geschrieben, das ne drei monatige Verjährungsfrist gilt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Crack/1601460464625_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.png?v=1601460465000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das steht so im Internet dass eine 3 Monatige Verjährungsfrist gilt
§26 StVG 3