Ich habe wegen einer Ordnungswidrigkeit die am 12.01.2019 stattgefunden hat, einen Bescheid am 24.02.2019 erhalten. Ich ging davon aus, dass ich dies längst bezahlt hätte also zahlte ich nicht. Heute am 24.03.2022 habe ich eine Mahnung in der Sache erhalten. Jetzt meine Frage, muss ich die Gebühr noch zahlen ? Ist dies nicht längst verjährt ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.