Ich wurde mit Schreiben vom 11.02.2019 von der Landesoberkasse aufgefordert, die vierstelligen Kosten für die Eigentumsänderung zu bezahlen. "Für diese Kosten haften Sie als Zweitschuldner", wurde mit einem Satz vermerkt.

Folgender Hintergrund: Ich habe im April 2015 ein Haus verkauft. Alle Löschungskosten gingen zu meinen Lasten. Der Käufer hätte die Kosten über die Eigentumsänderung übernehmen müssen. Da dieser allerdings wegen Krankheit seinen Job verlor und vermutlich zahlungsunfähig wurde, möchte die Landesoberkasse diese Kosten nun von mir. Ob und inwieweit beim Käufer vollstreckt wurde, ist mir nicht bekannt.

Meine Frage nun: Muss ich tatsächlich diese Kosten bezahlen? Ist mittlerweile evtl. eine Verjährung eingetreten?