Wie lange dauert die Verjährungsfrist für rassistische Beleidigungen Personn gegenüber?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tele5,

mit der Behauptung:

 dass die dunkelhäutige Person keinen deutschen Mann haben soll, man diese ausweisen soll und es eine R*ssenschande sei, wenn die zusammen Kinder bekommen würden

dürfte die Person die solche Behauptungen aufstellt, den Straftatbestand des folgenden Gesetzes erfüllt haben:

Auszug aus:  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

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§ 130 StGB - Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Was die Verjährungsfrist angeht, sagt das Gesetz folgendes:

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§ 78 StGB - Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

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Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage:

Die Höchststrafe, die für den Straftatbestand der Volksverhetzung vorgesehen ist, beträgt 5 Jahre. Gem. § 78 StGB Absatz 3 und Satz 4 verjährt die Tat nach 5 Jahren.

Die Tat erfolgte im September 2015. Dann verjährt die Tat dementsprechend erst im September 2020.

Schöne Grüße
TheGrow


Tele5 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 20:13

Gilt das auch, wenn er das lediglich zu mir privat geschrieben hat?

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TheGrow  14.04.2016, 20:32
@Tele5

Ja gilt auch, bzw. kann auch für privat geschriebene Texte gelten.

Der Bundegerichtshof hat in verschieden Urteilen (BGH NStZ 2007, 216, 217 und BGH NStZ 2010, 570) klar gestellt, dass der öffentliche Frieden schon dadurch gestört wird, wenn  potenzielle Täter ein psychisches Klima schaffen, in dem zu entsprechenden Taten aufgehetzt wird.

Es müsste also im konkreten Fall bei Dir geprüft werden, ob die Äußerungen Dir gegenüber geeignet sind zu weiteren Taten aufzuhetzen.

Pauschal kann man aber weder sagen, dass das auch für private Nachrichten gilt, bzw. man kann nicht sagen, dass das nicht für private Nachrichten gilt.

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Eine Beleidigung kann man nicht anzeigen, hier muss der Geschädigte Strafantrag stellen und dafür hat er 3 Monate Zeit ab dem Zeitpunkt an dem er Kenntnis von Tat und Täter erhält. Sollte es sich um "Volksverhetzung" was auch möglich sein könnte, handeln, so ist diese Straftat mit max. 5 Jahre Freiheitsstrafe bedroht und die Verjährungsfrist beträgt daher 5 Jahre.


achherjesoists  14.04.2016, 19:35

natürlich kannst du eine beleidigung anzeigen. zu dem sinnvoll da es als persönliches vergehen aus mangel an öffentlichem intresse strafrechtlich eingestellt wird. im zivilverfahren hat man dann wenigstens die anzeige zu protokoll gegeben.

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Aliha  14.04.2016, 19:39
@achherjesoists

Mach dich mal kundig über den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag. Zudem hat eine Anzeige mit einem Zivilverfahren nicht das Geringste zu tun.

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achherjesoists  14.04.2016, 19:45
@Aliha

eine "straf"anzeige ist nur ein protokoll, dennoch kann es hilfreich sein. ich sagte ja bereits dass ein strafantrag abgelehnt werden wird ( tu mal hellseherisch ). das war ja aber auch nicht die frage

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achherjesoists  14.04.2016, 19:50
@achherjesoists

seh grad... en punkt hatte ich im kopf aber nich inne tastatur gehauen...

also
"anzeige" (für alle nichtwissenden) ist fürs poesiealbum des
polizeireviers. wenn man etwas verfolgt haben möchte, muss man einen
stafantrag stellen ( da die meisten polizisten aber wissen, dass die
meisten unwissenden mit "eine anzeige machen" genau dies meinen, stellen
sie den antrag dann aus freien stuecken ( wenn sie lust zu haben ;) )

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TheGrow  14.04.2016, 20:14
@achherjesoists

Hallo achherjesoists,

die Ausführungen von Aliha sind vollkommen korrekt.

Eine Anzeige ist nicht einfach nur ein Protokoll.

Mit der Anzeige, zeigt der Anzeigende an, dass eine Straftat stattgefunden hat, oder zumindest, dass er den Verdacht hat, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat.

Sobald die Polizei Kenntnis von der Straftat hat, ist sie verpflichtet von Amtswegen einzuschreiten. Eines (Straf-)Antrages bedarf es in den meisten Fällen nicht. Geregelt ist das im folgenden Gesetz:

Ein (Straf-)Antrag ist lediglich bei den reinen Antragsdelikten notwendig. Die Volksverhetzung gem. § 78 StGB gehört aber nicht zu den Antragsdelikten, sondern die Tat wird verfolgt, sobald die Polizei zum Beispiel durch eine Anzeige oder durch eigene Feststellung Kenntnis von der Straftat erlangt hat.

Schöne Grüße
TheGrow

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TheGrow  14.04.2016, 20:22
@TheGrow

Korrektur:

Volksverhetzung ist nicht nach § 78 StGB, sondern nach § 130 StGB strafbar

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achherjesoists  14.04.2016, 20:23
@TheGrow

da die beleidigung nun aber genau eines dieser reinen antragsdelikte ist wird es in dem falle nur bei einem strafantrag weiter und dann eben gar nicht weiter verfolgt ( im Sinne des StGB ).

also ohne antrag was fürs poesiealbum

mit antrag... verschwendete zeit

( im falle der persönlichen beidigung )

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achherjesoists  14.04.2016, 20:25
@TheGrow

naja... müssen uns jetzt auch nicht die verjährungsfristen um die ohren hauen :) und paragraphen ist mir grad auch zu lästig und hilft ja eh keinem.

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TheGrow  14.04.2016, 20:43
@achherjesoists

Selbst bei der Beleidigung im Falle des Fragestellers gilt nicht, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Das Gesetz sagt zu der schriftlichen Verbreitung bei Facebook folgendes:

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Auszug aus: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_194.html

§ 194 StGB - Strafantrag

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass beleidigende Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt.

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Und das dunkelhäutige Personen zu den Personenkreis gehören die unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurden dürfte wohl unstrittig sein.

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jetzt zum kern...

da diese nachricht öffentlich auch heute noch bestand hat, gilt die beleidigung auch heute noch. sprich, wenn du dich dadurch angegriffen fühlst oder gar das recht der gemeinschaft ( strafrecht - volksverhetzung etc...) gefährdet siehst melde es der polizei. auch bei facebook kannst du so etwas melden und der user wird gesperrt oder zu mindest die rechtswidrigen beiträge gelöscht.

beleidigungen sind nur vergehen ohne öffentliches intresse, deswegen lohnt sich da der ganze aufwand nicht. wenn du da was erreichen willst musste mit ihm vors zivilgericht und deine anwaltskosten vorschiessen... wer hat d schon lust drauf ;)


achherjesoists  14.04.2016, 19:53

bevor wieder jemand meckert... ja es gibt auch menschen da besteht öffentliches intresse wenn man die beleidigt... ebend öffenltliche menschen, wie polizisten, merkel und solche :)

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das ist ein absolutes antragsdelikt und du kannst es jederzeit melden. die verfolgung ist eh zivilrechtlich heisst du würdest maximal schadenersatz bekommen, wenn du nachweisen kannst dass dir ein schaden dadurch entstanden ist. vorbestraft wird der andere auch nicht sein wenn du gewinnst.


Tele5 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 19:33

Ist das auch strafbar, wenn er manchmal schreibt, dass deutsche keine braunen Augen haben sollen (anzeigen will ich ihn nicht, dass wäre asi, nur würde mich das mal interessieren)

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achherjesoists  14.04.2016, 19:38
@Tele5

es gibt eine meinungsfreiheit... heisst wenn er schreibt, dass er das selbst so findet, ist das moralisch fürn a+++ aber sein gutes recht.

wenn er es predigt... hört her!reinrassige deutsche haben keine braunen augen... da wäre dann gegen die verfassung weil er damit mitmenschen diskriminiert und falsche rassenfeindliche aussagen tätigt, was strafbar ist.

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Das ist seine Meinung, aber keine Beleidigung (sofern du die Beleidigung anstandshalber hier nicht wiederholt hast)


achherjesoists  14.04.2016, 19:41

schrieb er ... "ich finde..."? wenn nicht propagiert er verbotenes nazidenken. das ist gewiss ein unterschied gerade wenn er in der öffentlichkeit-facebook so agiert.

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