Mein Vater, katholisch, ist Anfang 2015 verstorben.

Jetzt, 2018, habe ich, als Rechtsnachfolgerin, einen Kirchensteuerbescheid für 2014 bekommen und soll die Kirchensteuer nachzahlen.

Ich habe noch einen Bruder, also bin ich nicht der einzige Rechtsnachfolger.

Muß ich die Steuer von 2014 tatsächlich 2018 noch nachzahlen?