Neue Therapie in Sperrzeit beginnen

Hallo!

Um kurz auszuholen, hier die Vorgeschichte:

Ich habe im April 2011 eine Therapie angefangen, u. a. wegen selbstverletzendem Verhalten etc. Daraufhin bekam ich auch 25 Stunden von der Krankenkasse genehmigt. In dieser Therapie kam es mehrmals aufgrund der vielen Patienten, die mein Therapeut hatte, zu großen Abständen zwischen den Termin. Am Anfang waren es manchmal 3 bis 4 Wochen, manchmal auch fünf. Irgendwann bekam ich wöchentlich einen und dann fing es wieder an, dass es öfter Abstände von zwei Wochen gab und zwischendurch auch mal vier Wochen. Als ich meinen Therapeut drauf ansprach, meinte er, es läge daran, dass er den Antrag auf weitere Stunden noch nicht abgeschickt, bzw. geschrieben hatte. Das war nicht meine Schuld, aber ich musste drunterleiden und irgendwann sah ich auch, dass die Therapie so keinen Sinn mehr macht; ich war auch im Zweifel, ob die Therapiemethode für mich passend ist, aber der Therapeut konnte mir darauf auch keine konkrete Antwort geben. Ich habe dann mit ihm abgesprochen, dass ich mich über andere Methoden, etwa Tiefenpsychologie informiere (seine Methode ging mehr oder weniger in Richtung Verhaltenstherapie) und mir dann evtl. einen neuen Therapeuten suche. Was er mir nicht sagte, war, dass ich nach "Beendigung" unserer Therapie eine Sperrzeit von zwei Jahren habe. Ich habe mir das inzwischen von der Krankenkasse bestätigen lassen. Die meinten nur, dass mein Therapeut soviel wie möglich schriftlich einreichen müsste, damit ich ohne diese Sperrzeit eine neue Therapie anfangen kann. Nun weiß ich aber, dass mein Therapeut eher schreibfaul ist und inzwischen hat sich meine Lage auch nicht gerade verbessert. Ich hatte im November 2012 meine letzte Sitzung bei ihm (die letzte Stunde, die ihm von der Krankenkasse bezahlt wurde, war im Februar 2012! Das muss man sich mal vorstellen!).

Meine Situation ist jetzt so, dass ich wieder öfter selbstverletztendes Verhalten an den Tag lege und manchmal denke ich, dass ich einfach (das klingt saublöd!) einen Selbstmordversuch machen sollte, damit mir irgendjemand hilft.

Ich komme nun zu der konkreten Frage: Reicht es nicht, dass ich einen Brief an die Krankenkasse schreibe, mit eben diesen Dingen (sprich: Wie es mir aktuell geht psychisch) und müssen sie mir dann nicht eine neue Therapie auch ohne Sperrzeit genehmigen?

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um diese Sperrzeit zu verkürzen, wenn ich auf meinen alten Therapeuten nicht hoffen kann? Ein Bekannter von mir meinte, ich solle zu einem Neurologen gehen, der mir dann die Notwendigkeit bescheinigt, aber irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang, warum der Neurologe für sowas zuständig sein sollte. Hm ...

Freue mich über Antworten!

Therapie, Krankenkasse, Neurologe, Neurologie, Psychotherapie, Sperrzeit
2 Termine beim Arbeitsamt nicht wahrgenommen, was sind die Folgen? Bitte um Rat

Hallo und Guten Tag,

Ich beziehe seit November Arbeitslosengeld in Höhe von 898,20 €. nun hatte ich am 15.01.2014 einen Termin bei der Berufsberatung diesen konnte ich nicht wahrnehmen, da ich einen autounfall hatte, hab mich aber telefonisch gemeldet. Dann bekam ich einen 2. Termin am 20.01.2014 diesen konnte ich auch nicht wahrnehmen da ich krank war. Beim ersten Termin mit dem Unfall war keine Polizei da, ich tauschte mit dem Unfallgegner nur die Daten aus. Somit habe ich keinen Nachweiß darüber. beim 2. Termin als ich Krank war, war ich in der Apotheke und habe mir was gegen meine Grippe geholt und war nicht beim Arzt, also habe ich da kein Artest.

Jetzt war ich heute auf dem Arbeitsamt da ich einen Brief bekommen habe, das ich vorsprechen muss um den Verhalt zu klären und mein Anspruch jetzt RUHT in der Zeit. Mir kann vom Arbeitsamt keiner eine Auskunft geben wie lange eine Sperrzeit wäre oder ähnliches. Ich habe jetzt richtig Angst da ich auch am 01 wie jeder andere Sachen zahlen muss wie MIETE, ESSEN, AUTO usw. Hab vorhin bei der kostenlosen HOTLINE angerufen, dort hieß es es ist schon in Bearbeitung bei der Leistungsabteilung mehr konnte mir die Dame nicht sagen am telefon. Wie läuft das dann ab, wird da sGELD gekürzt falls ich 1 Woche Sperrzeit habe und mir trotzdem noch ausbezahlt ? Ich habe keine Ahnung.

Wäre euch sehr dankbar über hilfreiche Antworten.

Ein schönes Wochenende wünscht euch

Thomas :-)

Job, Geld, Arbeitsamt, Jobcenter, Sperrzeit
Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

Leider habe ich keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, deshalb schildere ich mal mein Problem:

Ich habe mein vorletztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, u.a. aus persönlichen Gründen, Arbeitsweg zu weit, und die Aussicht auf eine Stelle ganz in meiner Nähe.

Da mir diese Eigekündigung natürlich eine Sperrzeit eingebracht hätte und mir zu diesem Zeitpunkt nur noch wenig Anspruch auf Arbeitslosengeld zugestanden hätte, meldete ich mich vorsorglich garnicht erst Arbeitsuchend, um meinen Restanspruch - für evtl. spätere Zeiten nicht unnötig durch die zu erwartende Sperre zu verbrennen.

Meine neue Stelle hatte ich dann auch ca. 6 Wochen nach meiner Kündigung angetreten - mit einem auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf dieser 6 Monate wurde der Vertrag leider nicht verlängert, also meldete ich mich mit Aussicht auf meinen Restanspruch plus evtl. neu hinzugewonnenem Anspruch beim Arbeitsamt.

Leider war die Sachbearbeiterin der Meinung, ich hätte meine vorletzte Stelle nicht kündigen dürfen, obwohl ich mich damals nichtmal arbeitslos gemeldet hatte. Stattdessen tritt jetzt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, die meinen Restanspruch leider knapp übersteigt: Also kein Anspruch mehr. Mittlerweile habe ich den Eintritt der Sperrzeit schriftlich bekommen, allerdings wird in dem 3-Seitigen Schreiben garnicht auf das letzte Arbeitsverhältnis eingegangen, welches ja eben nicht von mir beendet wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE hier korrekt handelt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Eigenkündigung, Sperrzeit
Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
Sperrzeit beim Jobcenter wegen eigenkündigung / Wichtiger grund?

Hallo liebe community.

und zwar musste ich leider bei meinem arbeitgeber nach 2 tagen kündigen. ich bin nun 2 wochen arbeitslos und suche seitdem einen neuen job als gelernter schlosser. Momentan bin ich leider nicht krankenversicher oder besser gesagt "freiwillig versichert" und soll nun ab nächsten monat 170€ monatlich beitrag zahlen. Dies ist mir leider zu viel und somit musste ich leider Hartz 4 beantragen damit die versicherungsbeiträge gezahlt werden. nun kommt die sperrzeit in kraft da ich ja selbst gekündigt habe.

Ich habe über eine zeitarbeitsfirma bei einer wertstoff entsorgungsfirma gearbeitet. kurz gesagt ein typischer müllmann der die tonnen zum auto schiebt und bei der fahrt hinten draufsteht.

Ich muss ehrlich sagen das ich es mir einfacher vorgestellt habe. besonders was das stehen hinten drauf angeht. (ich musste viel papierkrams unterschreiben wegen gefahrbereich bzw das ich dauerhaft im gefahrbereich arbeite) ich bin zwischendurch öfters mit einem bein abgerutscht und echt panik gehabt das ich noch irgendwo unter die räder komme. Die schweren tonnen zwischen den parkenden hin und her zu schieben war auch sehr anstrengend und habe leider 2-3 autos erwischt. bei 30 km/h verging mir echt der appetit hinten drauf. diese 2 tage waren im großen und ganzen sehr belastend .

nun woltle ich fragen ob dies auch ein wichtiger grund ist und ob ich eine sperrzeit evtl nicht zu befürchten brauche

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Sperrzeit