Bekomme ich eine Sperrzeit,wenn ich ein Stellenangebot ablehne,nachdem ich es dem AA für seine Probearbeit gemeldet habe?Wirkt sich der Erhalt von Reisekosten?
Da es ja gemacht werden muss, habe ich die Agentur für Arbeit für ein Probearbeiten informiert. Aber nach dem Probearbeiten habe ich festgestellt, dass es aufgrund des geringen Gehalts (oder aus anderen Gründen) nichts für mich ist und habe es abgelehnt.
Bekomme ich dann eine Sperrzeit für mein ALG1?
Konkret: Hat der Erhalt von Reisekosten für das besagte Jobangebot Auswirkungen darauf oder nicht?
Herzlichen Dank. Ich weiß, was zu tun ist...
4 Stimmen
5 Antworten
Die Reisekosten wurden ja auf Grund der Probearbeit bewilligt, da Du diese auch geleistet hast, muss da auch nichts an die Agentur für Arbeit erstattet werden.
Wenn der Arbeitgeber dich nicht einstellen möchte, weil es eben nicht passt, dann wird es auch keine Sperrzeit geben und wenn Du z.B. auf Grund von zu geringem Einkommen ablehnen würdest, dürfte es im Normalfall auch keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll geben.
Zumindest dann nicht, wenn auf dich der Paragraf 140 SGB - lll zutreffen würde, denn der regelt die Zumutbare Beschäftigung, findest Du im Internet zum nachlesen.
dafür ist doch die PROBE-Arbeit gedacht, dass AG und AN sich kennen lernen und abschätzen, ist OK, oder nicht OK. In deinem Fall ist der Job nicht OK, also, alles gut!!
Bekomme ich dann eine Sperrzeit für mein ALG1?
Das kann passieren.
Konkret: Hat der Erhalt von Reisekosten für das besagte Jobangebot Auswirkungen darauf oder nicht?
Nein.
Was spricht denn dagegen, den Job anzunehmen und sich weiter zu bewerben? Ich verstehe nicht, warum Menschen nicht immer diesen Weg gehen und zumindest zeitweise produktiv tätig sind - am Ende ist in jedem Fall ja auch mehr in der Tasche als ohne Arbeit, selbst wenn es nur 50-100€ sind, sollte das Ansporn genug sein, Struktur im Tagesablauf zu haben und etwas zu schaffen. Natürlich kommt es darauf an, wie lange man schon sucht, aber nach einigen Monaten sollten man langsam mal zu Potte kommen.
Eine Sperre wirst du deswegen aber vermutlich nicht bekommen.
Du hast deine Pflichten erfüllt, wenn du dich beworben hast und auch für das Probearbeiten bereit warst. Beide Seiten haben das Recht, für sich zu entscheiden, ob es was ist oder nicht.
Die Reisekosten müssen demnach auch nicht erstattet werden von dir.
Signalisiere weiter deine Einsatzbereitschaft und bewirb dich weiter.