Hallo. Ich gehe momentan noch zur Schule (bis Juli ca.) und habe mich nun zum September 2019 arbeitssuchend gemeldet.

Nun wurde mir ein Vermittlungsvorschlag (Stelle unpassend, ab sofort, wollen Berufserfahrung, 180 Km weit weg) geschickt MIT Rechtsfolgenbelehrung. Da steht was von Sperrzeiten etc. und ich muss mich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Wieso muss ich das? Der Sachbearbeiter meinte damals zu mir, ich habe meine Ruhe bis zum September. Da ich ja noch selbst Zeit habe zum schauen und bewerben. Falls ich bis dahin nichts finde, wird mir das Amt dann dabei "helfen. Ich beziehe keine Leistungen und habe auch keinen Antrag auf irgendwas gestellt. Wie soll ich damit umgehen? Gibt es eine Rechtsfolgenbelehrung überhaupt, wenn man keine Leistungen bezieht? Ich bin denen ja nichts schuldig.

Bitte um Antwort. Vielen Dank.