Kranken und Pflegeversicherung selbst bezahlen?
Guten Tag zusammen,
ich bin seit einer Woche arbeitslos gemeldet und somit logischerweise arbeitsuchend. Meine Frage ist nun: muss man die Krankenkassen Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherungen (BARMER) selbst bezahlen, wenn man eine Sperre vom Arbeitsamt bekommt? Ich habe gelesen, dass es über 200€ wären... Danke schon mal im voraus
6 Antworten
Bei einer Sperre in Alg 1 beantrage man Alg 2 und ist wieder Krankenversichert !
Der Versicherungsschutz fällt nicht weg bei einer Sperre. Eulig hat die richtige Antwort gegeben.
Hallo,
es gab vor einigen Jahren eine Rechtsänderung: Die Agentur für Arbeit zahlt ab dem 1. Tag der Sperrzeit die Beiträge an die Krankenkasse - aber frühestens ab dem Tag der persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
-> Absatz 1 Nr. 2
Gruß
RHW
Auch während einer Sperre bist du gemäß §5 SGB V pflichtversichert und somit zahlt das Amt deine Beiträge.
Dafür gibt es eine Hotline bei der Barmer. Die sollen das mal herausfinden.
Normalerweise zahlt das das Amt.
ALG II würde nur mit 30% Sanktion gewährt werden und man müsste nachweisen bedürftig zu sein.
Die Antragsprüfung dauert vermutlich länger als einen Monat.