Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe Tuning/ Teile Herstellung anmelden ohne Meister?

Servus, derzeit bin ich nicht abgeneigt von der Idee der Selbstständigkeit.

Ich möchte gerne den Versuch mit einem Kleingewerbe starten und mich hauptsächlich mit dem Thema Motorradtuning beschäftigen.

Genauer gesagt möchte ich mit meiner Hobby CNC Fräse ein paar kleine Teile fräsen und die dann selbst verkaufen. Ich komme aus der Fahrzeugtechnik und habe die Teile meistens für mein eigenes Mopped entworfen, möchte die aber auch anbieten. Eventuell auch Teile beschichten und so ein paar Sachen eben, die sich alle rund um das Motorradtuning drehen. (Keine Teile für den Straßenverkehr oder sicherheitsrelevante Teile).

Ich habe keine Ausbildung in diesem Bereich und somit keinen Meister.

Im Netz steht sehr viel ungenaues, Meisterpflicht konnte ich bisher nicht finden für die CNC Fertigung und Pulverbeschichtung. (Lackierer benötigt einen Meister, aber ich bin der Meinung, dass Pulverbeschichten von kleinen Haltern da nicht dazu gehört).

Ich möchte auch nicht nur Teile fräsen, sondern auch passende Aufkleber, Kunstoffteile verkaufen, die ich nicht selbst herstelle.

Ich denke es sollte ohne IHK und HWK und Meistertitel gehen, ist ja an sich kein Handwerk.

Hat das jemand schon hinter sich? Hätte gerne Infos von jemand der sich auskennt!

Wer mir von der Selbstständigkeit abrät und keine genauen Infos mit Quellen hat bitte gar nicht erst antworten, ich möchte keine Meinung über mein Vorhaben erhalten sondern wissen ob die Herstellung ohne Meistertitel möglich ist.

Vielen Dank im Voraus

Sven

Motorrad, Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe, Pulverbeschichten, Ausbildung und Studium