Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe Tuning/ Teile Herstellung anmelden ohne Meister?

Servus, derzeit bin ich nicht abgeneigt von der Idee der Selbstständigkeit.

Ich möchte gerne den Versuch mit einem Kleingewerbe starten und mich hauptsächlich mit dem Thema Motorradtuning beschäftigen.

Genauer gesagt möchte ich mit meiner Hobby CNC Fräse ein paar kleine Teile fräsen und die dann selbst verkaufen. Ich komme aus der Fahrzeugtechnik und habe die Teile meistens für mein eigenes Mopped entworfen, möchte die aber auch anbieten. Eventuell auch Teile beschichten und so ein paar Sachen eben, die sich alle rund um das Motorradtuning drehen. (Keine Teile für den Straßenverkehr oder sicherheitsrelevante Teile).

Ich habe keine Ausbildung in diesem Bereich und somit keinen Meister.

Im Netz steht sehr viel ungenaues, Meisterpflicht konnte ich bisher nicht finden für die CNC Fertigung und Pulverbeschichtung. (Lackierer benötigt einen Meister, aber ich bin der Meinung, dass Pulverbeschichten von kleinen Haltern da nicht dazu gehört).

Ich möchte auch nicht nur Teile fräsen, sondern auch passende Aufkleber, Kunstoffteile verkaufen, die ich nicht selbst herstelle.

Ich denke es sollte ohne IHK und HWK und Meistertitel gehen, ist ja an sich kein Handwerk.

Hat das jemand schon hinter sich? Hätte gerne Infos von jemand der sich auskennt!

Wer mir von der Selbstständigkeit abrät und keine genauen Infos mit Quellen hat bitte gar nicht erst antworten, ich möchte keine Meinung über mein Vorhaben erhalten sondern wissen ob die Herstellung ohne Meistertitel möglich ist.

Vielen Dank im Voraus

Sven

Motorrad, Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe, Pulverbeschichten, Ausbildung und Studium
Kleingewerbe, Selbstständigkeit im Veranstaltungstechnik Bereich

Schönen guten Abend miteinander,

Da die Veranstaltungstechnik, sprich Ton-, Licht-, Videotechnik mich schon seit junger Kindheit fasziniert und ich mein damaliges Schulpraktikum in diesem Bereich absolviert und bei der Firma dann auch immer wieder gejobbt habe möchte ich mich nun gerne damit selbstständig machen und habe dazu eine Menge an Fragen bei denen ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. :-)

Also, An technischem Material habe ich bereits einiges privat gekauft, kann ich dieses dann problemlos gewerblich nutzen oder muss ich das umschreiben?Kommen nach der Gewerbeanmeldung weitere Kosten (IHK o.ä.) auf mich zu?Sollte ich einen Unternehmensberater aufsuchen?Darf ich in dem Bereich überhaupt ein Gewerbe anmelden bzw. mich selbstständig machen ohne Meister- oder Gesellenbrief?Ich brauche für die Ausübung ein Firmenfahrzeug, ich tendiere da zu einem Geländewagen mit Allrad und Anhängerkupplung und einem Anhänger mit Kofferaufbau.Desweiteren brauche ich eine kleine Lagerhalle.Gibt es für diese Dinge dann die Möglichkeit sich Zuschüsse vom Staat / Land zu holen (lebe in NRW)?Oder kann man dann einen Firmenkredit über die Bank aufnehmen?Brauche ich beim Kleingewerbe ein Geschäftskonto?Kann ich mir am Anfang das Material was mir zur Ausübung eines Auftrages fehlt leihen oder ist das beim Kleingewerbe ein problem wegen der MwSt. was ich gelesen habe. Diese ist ja irgendwie beim Kleingewerbe quasi nicht vorhanden oder wird nicht ausgewiesen?Besteht die Möglichkeit ein Kleingewerbe in ein Vollgewerbe (so nenne ich es einfach mal) "umzuwandeln"?Kann ich einen Helfer auf 400 Euro Basis beschäftigen?

Fragen über Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir Antworten geben, möchte beim Ordnungsamt und bei der Bank nicht vollkommen planlos auftauchen, Google bat mir leider keine derartig präzisen Suchergebnisse als das diese mich weiter gebracht hätten.

Gruß

Selbständigkeit, Kleingewerbe, Veranstaltungstechnik
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Video, Film, Name, Dienstleistung, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, Künstler, Produktion, Steuerberater, Umsatzsteuer, Künstlername