Dropshipping beginnen ohne Gewerbe?
Ist es erlaubt wenn ich ohne Kleingewerbe mit Dropshipping beginne, mir das Geld aber noch nicht auszahlen lasse? Auszahlen würde ich es mir erst wenn ich dann ein Kleingewerbe angemeldet habe wegen steuern und so.
4 Antworten
Ja klar, da es im Gewerberecht kein Kleingewerbe gibt ist es vollkommen OK wenn du dieses nicht anmeldest.
Was du aber tun musst gem §14 GewO dein Gewerbe anmelden.
Nein.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung, und bei eBay, eBay Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Wann das Geld (von wo auch immer) an dich gezahlt wird, spielt keine Rolle.
Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist ausschlaggebend.
Zudem willst du sicherlich für deine Verkäufe auch die dem Kunden zustehende ordentliche Rechnung schreiben können. Wie willst du das tun, wenn du die darauf notwendigen Angaben gar nicht machen kannst, weil sie dir mangels Gewerbeanmeldung selbst noch gar nicht vorliegen?
Gewerblicher Verkauf ohne Gewerbeanmeldung wird als Steuerhinterziehung betrachtet.
Natürlich musst du das Gewerbe erst anmelden, bevor du die erste Rechnung schreibst und Geld einnimmst.
Keine Ahnung was du meinst mit später auszahlen.
Wenn Jemand bestellt und bezahlt, geht das Geld ja bereits auf dein Konto.
Oder möchtest du etwa dass deine Kunden erst später bezahlen?