Kleingewerbe. Darf Trockenbaufirma Malerarbeiten ausüben?
Hallo
ich führe ein Kleingewerbe im Bereich Trockenbau .
Meine Frage ist nun ob ich offiziell Malerarbeiten ausführen darf . zb Innenwände weiß anlegen etc
Ja ich habe mich bei der Hwk informiert . Sie sagten ich soll mich doch bei meiner zuständigen Kammer informieren . Dort habe ich angerufen und sie sagten wiederum ich soll mich bei der HWK informieren :/ .
2 Antworten
Das geht scheinbar nicht so einfach, wobei die HwK das aber wissen müsste!
Als selbständiger Maler brauchen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt. Der klassische Werdegang ist also die Ablegung einer Meisterprüfung. Doch welche Alternativen gibt es ohne Meistertitel?
- Sie stellen einen Meister als Betriebsleiter an
- Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
- Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-als-maler-ohne-meisterbrief-so-gelingts/
Okay super vielen Dank dann wende ich mich jetzt grad nochmal an die Hwk
danke
Nein. Um Maler- und Lackiererarbeiten anbieten und ausführen zu dürfen bedarf es einer Zulassung der Handwerkskammer (vgl. Nr. 10 Anlage A zur HwO). Und diese Zulassung bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Du kannst natürlich auch einen Meister einstellen (handwerklicher Betriebsleiter). dann wird der für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen.
Wenn du die Zulassung nicht hast, ist das illegale Handwerksausübung.