Kleingewerbe anmelden und nebenher als Werkstudent arbeiten?
Ich wurde damit beauftragt für einen selbststänigen Verleger ein Buch zu schreiben. Ausgemacht ist eine pauschale Bezahlung pro Wort, sowie eine prozentuale Gewinnbeteiligung, die mir monatlich ausgezahlt wird. Damit das jedoch reibungslos klappt, wurde ich gebeten, ein Kleingewerbe anzumelden, damit ich der Person meine Dienste in Rechnung stellen kann.
Von dem Projekt selbst verspreche ich mir nicht wirklich viel Einkommen. (Ich sehe das ganze lediglich als Gelegenheit, mal etwas auszuprobieren.) Es wird eine Anzahlung und nach Beendigung der Arbeit eine Zahlung von ca. 350€ geben. Zudem, wie gesagt, eine monatliche Gewinnbeteiligung von 20%.
Mein Problem ist nur, dass ich nebenher als Werkstudent auf 450€ Basis angemeldet arbeite und mich frage, wie das steuer- und versicherungstechnisch zusammenpasst, bzw. was es zu beachten gibt.
Falls mir diesbezüglich jemand weiterhelfen kann, würde ich mich sehr freuen. (Natürlich kann man vieles auch selbst recherchieren, aber wenn man nicht vom Fach ist, gibt es ja immer Dinge, die man übersehen kann)
4 Antworten
Für schriftstellerische Tätigkeit musst du kein Gewerbe anmelden, weil das keine gewerbliche Tätigkeit ist. Du kannst ihm einfach so eine Rechnung (ohne MwSt) ausstellen und diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Pass auf, dass du nicht mtl. über 470 € verdienst, sonst fliegst du aus der Familienversicherung. Wenn einkommensmäßig in diesem Rahmen bleibst, bleibst du auch unter dem Freibetrag für die Einkommensteuer.
Werkstudent und 450,- € Job?
Das hilft jetzt nicht unbedingt bei der Einordnung des Versicherungsstatus bei der GKV.
- Wie alt?
- Wie vieltes Fachsemester?
Gewerbe muss angemeldet werden, wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht und eine auf Dauer angelegte Tätigkeit vorliegt.
Abgabepflicht zur Einkommen- (nebst EÜR), Umsats- und Gewerbesteuererklärung ergibt sich dann logischerweise.
Steuerlich musst du dich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Bezüglich der umsatzsteuer musst du erklären, ob du zur Kleinunternehmerregelung optierts.
Desweiteren musst du eine Einnahmen Überschussrechnung machen, und am Ende des Jahres eine Steuererklärung mit Anlage G für Einkünfte aus Gewerbe, Formular für EÜR und Coronahilfen.
Eventuell handelt es sich auch um eine freiberufliche Tätigkeit. dann muss Anlage S ausgefüllt werden.
In de weis ich nicht wie es geht.
Wichtig ist zu entscheiden, ob du eine gmbh oder private Einzelfirma werden sollst. Gmbh bräuchtest du 10000.-
Bei einer Einzelfirma haftest du privat, das ist für dich aber nicht wesentlich denke ich.
Ich ch gibst du Einkünfte abzüglich Ausgaben als Nebenerwerb in der Steuererklärung an. Auf dem Lohn musst du Sozialabgaben abgeben. Am besten machst du eine Buchhaltung, mit Excel reicht für den Anfang bei so einem Minijob.
Es ist eine ausgezeichnete und wichtige Gelegenheit dich in Selbstständigkeit und Unternehmertum einzuarbeiten und lohnt sich für dich.
An deiner Stele würde ich ihn fragen.
Danke. zu den Fragen: 26 Jahre Alt. 11. Fachsemester