Kleingewerbe Motorroller-Handel Haftung?
Hallo miteinander,
ich bin drum und dran, einen Handel mit gebrauchten Motorrädern und Motorrollern zu starten. Wahrscheinlich bietet sich da für mich ein Kleingewerbe an.
Was ich mich frage: Inwiefern hafte ich für diese gebrauchten Fahrzeuge? Ich werde an diesen Fahrzeugen weder schrauben, noch irgendetwas verändern.
Wenn ich in den Kaufvertrag bekannte Mängel reinschreibe, kann ich dann in irgendeiner Form haftbar gemacht werden? (Klar, abgesehen von dem Fall, das etwas anderes komplett kaputt geht)
Freue mich über Antworten! :)
7 Antworten
Es gibt kein Kleingewerbe. Das sollte sich nun aber bis in die letzte Ecke herum gesprochen haben.
Das was ihr immer meint ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 Umsatzsteuergesetz und hat mit der gewerbeform nichts am Hut.
Und bei einem Fahrzeughandel ergibt dies auch keinen Sinn, da du ruckzuck über die 22.000€ Umsatz/Jahr kommen wirst.
Und wie willst du das mit der Gewährleistung regeln?
Am besten ist du lässt dich von einem Fachanwalt beraten, denn meines Wissens nach ist für den Handel und die Reparatur ein Meistertitel erforderlich, wenn du das gewerblich betreiben willst.
Ich werde an diesen Fahrzeugen weder schrauben, noch irgendetwas verändern.
Die meisten Autohändler handeln so. Hilft aber nix.
Alle Fahrzeuge, deren Kauf du als Ausgaben steuerlich geltend machst, unterliegen der beim Verkauf an privat gesetzlichen Gewährleistung, die man als Händler auch nicht ausschliessen kann. Ausnahme: du verkaufst an andere Händler.
Das bedeutet, dass du für alle beim Kauf bestehenden, dem Kunden unbekannten Mängel haftest.
Du kannst aber weiterhin dein eigenes Fahrzeug verkaufen, privat an privat. Unterschied, es taucht nirgendwo als gewerbliche Ausgabe auf. Vorsicht, da guckt die Gewerbeaufsicht/das Finanzamt und ggf. die Kunden drauf. Deshalb ist das Firmenfahrzeug/Privatfahrzeug gern auf die Frau angemeldet.
Das Thema ist so komplex und auch gefährlich, dass du am besten professionellen Rat einholst. Auch die Steuerabwicklung ist sehr kompliziert.
"Das bedeutet, dass du für alle beim Kauf bestehenden, dem Kunden unbekannten Mängel haftest."
Genau das ist der Punkt, den ich meine und bei dem mir der Umfang noch nicht ganz klar ist. Ich hafte für die Mängel, die dem Käufer beim Verkaufszeitpunkt unbekannt sind. Das bedeutet für mich dann aber auch, dass ich bei Verkauf eines beschädigten und nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs nicht für "Funktionsfähigkeit" hafte? Wenn das so ist, kann ich ja alle mir bekannten Probleme in den Kaufvertrag schreiben und bin so erst mal relativ abgesichert. Falls das nicht so wäre, dann könnte ich ja nicht mehr ohne total schlechtes Gefühl ein gebrauchtes Fahrzeug im schlechten Zustand (und dementsprechend auch niedriger Verkaufspreis) verkaufen?
"Das bedeutet, dass du für alle beim Kauf bestehenden, dem Kunden unbekannten Mängel haftest."
Genau das ist der Punkt, den ich meine und bei dem mir der Umfang noch nicht ganz klar ist. Ich hafte für die Mängel, die dem Käufer beim Verkaufszeitpunkt unbekannt sind. Das bedeutet für mich dann aber auch, dass ich bei Verkauf eines beschädigten und nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs nicht für "Funktionsfähigkeit" hafte? Wenn das so ist, kann ich ja alle mir bekannten Probleme in den Kaufvertrag schreiben und bin so erst mal relativ abgesichert. Falls das nicht so wäre, dann könnte ich ja nicht mehr ohne total schlechtes Gefühl ein gebrauchtes Fahrzeug im schlechten Zustand (und dementsprechend auch niedriger Verkaufspreis) verkaufen?
Natürlich haftest du im Rahmen der Gewährleistung für die Mängel an den Fahrzeugen.
"Inwiefern hafte ich für diese gebrauchten Fahrzeuge? "
Sie gehen in dein Eigentum über und wenn du sie anschließend verkaufst, haftest du im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung, der du als gewerblicher Händler nicht entkommen kannst.
Zum Thema "Kleingewerbe":
Es gibt aus Sicht der Gesetze kein "Kleingewerbe", allenfalls kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, aber da liegen die Umsatzgrenzen bei: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html
Ansonsten bist du gewerblich tätig mit allen Konsequenzen.
Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten. Du musst auch AGBs verfassen und Datenschutz Bestimmungen einhalten. Lg
AGBs => nur AGB
Ansonsten hat er Recht, ohne Anwalt würde ich da nichts machen.