Welche Tätigkeiten dürfen mit Kleingewerbe ausgeführt werden?
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Bin von Beruf Konstrukteur und habe vor, ein Kleingewerbe anzumelden. Entstanden ist die Idee grundsätzlich, weil Bekannte von mir (welche ein Gewerbe haben) mal gefragt haben, ob ich mal bei Ihnen ab und zu einsteigen könnte, wenn "Not am Mann ist". Dabei geht es um unterschiedliche Tätigkeiten wie einem Zimmermann helfen (nur Hilfstätigkeiten), oder Landschaftsgartenbau (Ausheben, Pflastersteine umherschippen).
Natürlich könnte ich mich auch konkret mit Konstruktionsdienstleistungen nebengewerblich tätig machen (ohne jetzt eine genaue Idee zu haben, aber das macht mir grundsätzlich Spaß). Es geht einzig und allein drum, bei verschiedenen Tätigkeiten offiziell helfen zu können, ohne es natürlich schwarz zu machen, deshalb die Kleingewerbeanmeldung.
Ist es ein Problem, mich mit Konstruktionsdienstleistungen anzumelden und dann aber z.B. beim Zimmermann auf dem Bau auf Stunden helfe Holzbalken zu schleppen, was ja nichts mit Konstruktion zu tun hat?
Eine Anmeldung als 450 Euro Kraft bei den jeweiligen Bekannten kommt nicht in Frage, weil die Arbeiten nur sporadisch vorkommen, vielleicht auch nur 3x im Jahr.
Stehe deshalb extrem auf dem Schlauch, wie es für mich denn möglilch ist, offiziell hier mit Hand anzulegen.
1 Antwort
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"Kleingewerbe" gibt es gar nicht. Es ist ein Gewerbe als Einzelunternehmer. Unterhalb gewisser Schwellwerte gibt es dann eben Erleichterungen, z.B. die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer. Oder Du musst nur EÜR machen und keine Bilanz. Oder eine evtl. Krankenversicherung erfordert keine höheren Beiträge.
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Ok, super. Also heisst das wohl ich kann ein Gewerbe anmelden das heisst irgendwie Konstruktionsdienstleistungen xxx und aber als Tätigkeitsbereiche kann ich mehrere Dinge auflisten, solange diese nicht irgendwie eine bestimmte Fachausbildung erfordern (kfzler, welcher auf einmal holzhäuser im Nebengewerbe erbaut :D) Ich möchte auch nicht irgendeinen Handelsregistereintrag oder so haben, welcher jährliche Kosten verursacht. Wie gesagt ich habe keine konkrete Idee, wie jetzt z.B. jemand der jetzt bewusst und gezielt nebenher Tische baut oder so, sondern mir gehts erstmal einzig und allein darum, dass ich legal Rechnungen schreiben darf, wenn ich jemandem offiziell geholfen habe (bei Tätigkeiten, welche ich machen darf). Und dafür wird dann natürlich auch eine Ordnungsgemäße Steuererklärung usw. gemacht
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ob du die machen darfst oder nicht ist komplett unabhängig davon in welchem Umfang du die Tätigkeit ausführst.
Hi, danke für die Antwort, aber diese Sachen vom steuerlichen Sinn kenne ich bereits von der PV Anlage. Mir geht es hauptsächlich um die Tätigkeiten, welche ich machen darf, wenn ich mich z.B. mit "Konstruktionsdienstleistungen" anmelde.