Hab ich ein Recht auf Rückerstattung bei dem Sattel?

Vor wenigen Monaten habe ich mir einen Sattel von Firma XY bestellt. Beim testen der Sättel war alles in Ordnung. Es wurde geguckt welche Polster-, Sitz-, und Pauschenform für mich und mein Pferd am besten ist. Der Testsattel lag super auf meinem Pferd, kein rutschen oder wippen. Also hab ich mir einen Sattel in dieser Kostellation bestellt. Nach 8 Wochen war mein Sattel fertig und wurde zu mir gebracht. Als ich diesen dann Proberitt passte nichts mehr, Pferd fing an zu klemmen. Der Sattel wippte und rutschte. Mit einem besonderen Gurt vom Hersteller, der den Sattel weiter hinten mehr fixierte, war kein kippeln mehr zusehen. Da ich mir nicht so einen Gurt kaufen wollte, konnte ich mir diesen für 90 Tage ausleihen. Bekam aber von der Sattlerin gesagt, dass ich den Gurt bestimmt dann nicht mehr brauchen werde. Nach ungefähr 10 Wochen lief mein Pferd trotzdem immer schlechter. Also kam die Sattlerin nochmal. Beim Vorreiten wurde deutlich sichtbar, dass mein Pferd diesen Gurt nicht mag und besser unter einem kippelndem Sattel läuft. Also habe ich den Sattel zur Reklamation weggegeben.Außerdem hatte das Leder so Starke Abnutzungsspuren, obwohl ich sehr pingelig damit umgegangen bin. und das darf doch nicht bei einem Sattel sein der über 3000 euro gekostet hat. Jetzt hätte ich gerne den vollen Kaufpreis zurück. Habe ich ein Recht drauf?

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Kaufpreiszahlung Eigentumswohnung zeitlich verkürzen?

Guten Morgen,

wir haben am 14.02. den Notarvertrag für unsere Eigentumswohnung unterzeichnet. Die Schlüsselübergabe ist notariell für den 30.04. geplant. Die Fälligkeitsmitteilung ist bereits am 25.03. sowohl an die Bank als auch an den Verkäufer rausgegangen mit der Bitte um Überweisung des Kaufpreises spätestens zum 30.04.

Jetzt haben mein Mann und ich gestern eine Uhrzeit vereinbaren wollen zwecks Entgegennahme der Schlüssel und da hieß es, dass es so lange keine Schlüssel gibt, bis der Kaufpreis nicht gezahlt ist. Ich kann das auf der einen Seite auch verstehen, würde ich wahrscheinlich nicht anders machen. Ich kenne mich mit der ganzen Thematik aber nicht aus und dachte das mit der Kaufpreiszahlung wäre „normal“.

Da der 30.04. ein Samstag ist, ist die Kaufpreiszahlung laut Bank für den 29.04. angewiesen. Wir haben natürlich schon Sachen an die neue Adresse bestellt, die am 02.05. geliefert werden (Fliesen, Vinyl, Rigipsplatten usw.), da wir nur einen kurzen Slot haben um alles zu renovieren (auf Eigenbedarf gekündigt und bis zum 31.05. raus).

Jetzt zu meiner Frage:

Können wir auf die Bank zugehen und bitten die Kaufsumme direkt zu überweisen, so dass es ggf. schon am Montag angewiesen wird? Wir haben keine Lust und vor allem auch Zeit für Verzögerungen und die Fälligkeitsmitteilung ist seit dem 25.03. schon raus.

Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße - Crangelos

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