Kaufpreiszahlung vor Schlüsselübergabe?
Hallo zusammen,
wir (Ehepaar) sind kurz davor den noteriellen Kaufvertrag zum Erwerb einer Eigentumswohnung zu unterschreiben.
Darin ist aktuell festgehalten, dass der Verkäufer zum 31.7.21 die Wohnung zu räumen hat und erst dann der Kaufpreis überwiesen wird.
Ist es möglich, dass im Kaufvertrag festgehalten wird, dass der Kaufpreis bereits zum 31.7.21 erfolgt (also ohne Räumung)? Wir haben uns nämlich mit dem Verkäufer darauf geeinigt, dass er bis zum 31.09. mietfrei in der Wohnung wohnen dürfte. Die Räumung und Schlüsselübergabe wäre also ca. 2 Monate nach Kaufpreiszahlung.
Oder sollte die Wohnung am 31.07 als geräumt gezeigt werden und ein "Mietvertrag für die zwei Monate" geschlossen werden?
Seht ihr in einem solchen Vorgehen irgendwelche Gefahren (für uns als Käufer).? Wie seht ihr es?
Besten Dank im Voraus!
4 Antworten
Mietfrei wohnenlassen? Das geht schon rechtlich nicht, weil ihr die Ortsübliche MIete werdet versteuern müssen. Vor allem Warum? Macht doch mit dem Verkäufer einen Mietvertrag auch Zeit?
Das solltet ihr sogar dringend machen.
Denn wenn ihr ihn dort mietfrei ohne Vertrag wohnen lasst, geht ihr ein Mietverhältnis ein, in dem NICHTS geregelt ist. Zieht der typ dann einfach nicht aus, dürft ihr klagen. Und das dauert.
Warum genau habt ihr diese Konstellation vor?
Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...
Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...
Seitdem man davon ausgeht, dass du die Miete "unter der Hand" kassierst
Und was ist mit der, die Mieter/die Hartzer nicht bezahlen?
Trotzdem versteuern? Lachnummer, oder?
Er kann doch problemlos in den Vertrag schreiben lassen:
Wohnung ist unvermietet.
Kaufpreiszahlung 31.05.21
Übergang der Lasten und Übergabe der Wohnung 31.07.21
Ich gebe nur zu bedenken, dass, wenn der typ dann einfach nicht auszieht, man grobe schwierigkeiten bekommen könnte, was in einem langwierigen Klageverfahren endet.
Deshalb frage ich, warum der FS dieses Risiko eingehen will
Komische Konstellation. Natürlich kannst du eine "kostenfreie" Miete vereinbaren. Die wäre dann steuerlich wohl Bestandteil des Kaufpreises. Würde ich mich nicht drauf einlassen. Vor allem weil er in der Wohnung noch was anstellen könnte oder gar nicht auszieht. Mach den wirtschaftlichen Übergang, also den Übergang der Gefahren und Lasten zum 01.10.2021. Also wenn er weg ist und nicht vorher. Und erst dann zahlst du auch.
Würde die Bezahlung erst später erfolgen (also September oder Oktober) müsste ich für diese zwei Monate Bereitstellungszinsen in Höhe von etwa 2000€ einfach an die Bank zahlen. Da veranlasse ich lieber die die Bezahlung ein Tick früher ohne fange an, meine Schulden zu begleichen, statt der Bank reine Zinsen zu bezahlen... (das zum Hintergrund)
Keine Gefahr besteht, wenn der Kaufpreis am 01.10.2021 fällig wird.
Damit können Sie sich zudem eine Reihe überflüssiger Überlegen, Mietvertag und kompliziere Kostenabgrenzungen ersparen.
Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...
Es ist völlig unüblich, dass die Immobilie vor Kaufpreiszahlung zu übergeben ist.
Entsprechend ist es völlig normal, eine Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt zu vereinbaren.
üblich wäre, dass mit Übergabe der Immobilie vom Notar das Geld freigegeben wird.
Seit wann müssen wir Miete die nicht eingeht versteuern?