Wir wollen ein Nachbargrundstück kaufen, das nach unseren Infos beim Katasteramt als Gartenland registriert ist. Vom örtlichen Bauamt wurde uns gesagt, dass es möglich ist, dieses Land zu bebauen. Nun liegt uns der Entwurf des Kaufvertrages vor. Uns gefällt nicht, dass wir demnach Gartenland kaufen, aber den Preis für ortsübliches Bauland bezahlen sollen. Der Makler sagt uns, dass die Verträge gleich fertig sind und dort nicht Bauland oder ähnliches stehen kann. Das Land wäre bebaubar nach §34. Der Verkäufer lässt nicht mit sich reden, will nicht mit dem Preis runtergehen. Wir sind jetzt skeptisch, ob wir einen Fehler machen und viel zu viel bezahlen. Sollte man sich beim Kaufpreis nun am Garten- oder am Baulandpreis orientieren? Können wir auf einer anderen Bezeichnung bestehen?