Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen da mir jetzt zum 2 mal mit einem Schlüssel Kratzer in mein Auto gemacht wurde, wollte ich meinen Parkplatz überwachen die frage ist ob das erlaubt ist also ich erkläre mal kurz die Lage

Meine Oma und meine Freundin wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus, rechts und links vom Haus sind jeweils 2 Garagen die zur Straße hin gerichtet sind und vor den Garagen sind noch ein paar Meter Fläche wo das Auto stehen kann wenn es nicht in der Garage ist und eine davon gehört meiner Oma. Da ich halt öfter bei meiner Freundin Schlafe darf ich die Garage meiner Oma benutzen und dementsprechend stelle ich mein Auto immer vor der Garage ab. Da mich aber anscheinend jemand aus dem Haus nicht leiden kann oder derjenige einfach aus Purem Neid mein Auto schon zum 2 mal zerkratzt hat wollte ich diesen Bereich vor der Garage Video überwachen, ich weiß, dass ich die Straße nicht mit drauf haben darf nur mein oder eher das Grundstück meiner Oma die Sache ist jetzt aber, dass die Mülltonnen in so ,,Steinschränken" aufbewahrt werden und man diese nur öffnen kann wenn man auf dem Grundstück meiner Oma steht also da wo mein Auto steht das wiederum heißt aber das sobald Nachbarn Müll raus bringen sie auf der Kamera zu sehen sind was ja eigentlich nicht erlaubt ist, Aber irgendwo ja doch weil sie das Grundstück betreten oder?

Auto, Sicherheit, Recht, videoueberwachung, erlaubt, bdsg, Auto und Motorrad, DSGVO
Discord Mindestalter in Deutschland?

Guten Tag,

ich bin Besitzer eines mehr oder weniger großen Discord Servers und musste mich im Zuge dessen mit des Nutzungsbedingungen von Discord beschäftigen. Hier ein Auszug:

"Wenn Sie die Discord-Anwendung [...] benutzen oder sich dort anmelden, bestätigen Sie, dass Sie (I) mindestens 13 Jahre alt sind und die digitale Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht haben, [...] (III) Im Falle des Alters zwischen 13 Jahren (oder der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend) und der Volljährigkeit muss ein/e Erziehungsberechtigte/r diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben."

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Ist Discord in Deutschland nun mit der Zustimmung der Eltern ab 13 oder erst ab 16 nutzbar? Die "digitale Volljährigkeit" gibt Discord selbst nämlich für Deutschland mit 16+ an https://support.discord.com/hc/en-us/articles/360040724612

Laut Nutzungsbedingungen muss mindestens ein Alter von 13 Jahren UND die digitale Volljährigkeit (in DE 16+) erreicht werden. Sollte sich ein Nutzer zwischen dem Alter von 13 Jahren (ODER der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend [in DE 16+]) und der allgemeinen Volljährigkeit (in DE 18+) befinden, muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für mich ergibt sich daraus, dass Discord in Deutschland, auch mit der Zustimmung der Eltern, erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Datenschutz, Recht, AGB, Jugendschutz, nutzungsbedingungen, Discord, DSGVO
Wie kann ich auf Google Sites Anker ohne Inhaltsverzeichnis erstellen?

Hallo,

ich bin verzweifelt. Ich versuche auf einer Seite in Google Sites einen Anker auf den Bereich einer anderen Seite zu erstellen. Soweit, so offensichtlich (mag man behaupten). Ich habe schon mal über den Quellcode herausgefunden, dass Sites automatisch jedem Bereich der Seite ein id-Attribut zuordnet, was die Sache ja in der Theorie vereinfachen sollte. Aber wenn ich einen Link erstelle, werden nur vollständige URLs akzeptiert, keine Anker-Links (ich glaube, nicht mal interne Links auf der selben Websites würden funktionieren). Gut: dachte ich mir, gehe ich den Umweg und setze halt die vollständige URL davor, muss halt die Seite beim Klick drauf notgedrungen neu geladen werden. Dann kam das nächste Problem: die Links werden immer voreingestellt in neuen Tabs geöffnet. Was bitte soll das? Ich brauche schon gar keinen neuen Tab, wenn ich doch ursprünglich nicht einmal die Seite neu aufrufen wollte.

Nun, jetzt mag man ja noch kreativ genug sein, und extra ein Seitenelement anlegen, um HTML selber einzufügen (das geht nämlich auch nicht in einem normalen Textelement, das muss extra angelegt werden). Weiter geht das Drama: HTML-Code wird nicht einfach in die bestehende Seite hinzugefügt, sondern über ein Iframe eingebunden (Geht's noch? Welchen Zweck hat es, HTML extra über ein Iframe einzubinden?).

Kann mir jemand erklären, was das alles soll? Ich weiß, Google Sites richtet sich eher an einfache Baukastenersteller, die sich nicht so für die einfachsten Grundlagen von Webentwicklung interessieren. Aber ernsthaft, direkt HTML in einer Seite einbauen zu können und Ankerlinks zu setzen gehören doch nun zu den primitivsten Basics, eine Webseite zu erstellen. Es scheint so, als wäre das so einfach, dass es schon wieder maßlos kompliziert ist. Geht das überhaupt?

Gut, bevor ich mich über das allererste Google-Produkt weiter aufrege, dass mich echt enttäuscht hat, wenn es da keine Lösung für gibt: weiß jemand, wie man das Problem angehen kann? Und gibt es irgendwo eine versteckte Funktion, einen erweiterten Editor zum Vorschein zu bringen, der etwas professionelleres Arbeiten ermöglicht? Ich brauche doch nur eine sehr simple Webseite mit etwas Text und einem Google Formular. Das darf doch nicht für einen Webbaukasten, der mit einem „professionellen Aussehen“ wirbt, so schwer sein.

PS: Ja, man kann Verknüpfungen über das Inhaltsverzeichnis erstellen. Aber ich brauche diese im Fließtext.

Datenschutz, Google, HTML, Webseite, Recht, HTML5, Medienrecht, Webentwicklung, Google Sites, DSGVO
Office365 (OneDrive) vs Nexcloud was ist geschickter?

Hallo Leute,

ich nutze zur Zeit Office365 Single für die Schule als auch für sonstige Aufgaben. Arbeiten tu ich auf einem Mac und auf einem Laptop mit Ubuntu und Windows 10 Pro als Dual Boot System, wobei ich Ubuntu 22.04 LTS bevorzuge, da es schneller und effizienter läuft. Bis jetzt nutze ich sehr viel OneDrive, um alle meine Daten wie Bilder als auch Dokumente abzuspeichern. Leider ist auf Hinblick vom Datenschutz Office365 eine Katastrophe, weshalb ich mir schon überlege, was ich einsetzen möchte.

Um persönlich herauszufinden, was ich in einem Jahr machen soll, habe ich bei hosting.de ein Nextcloud Managed 1 GB umsonst geholt und nun teste ich das Nextcloud System aus.

Bilder, Dokumente, Kontakte usw... werden problemlos synchronisiert und zurzeit funktioniert der Server gut. Und der Vorteil ist, dass Hosting.de in Deutschland mit seinen Servern sitze --> DSGVO Konform

Doch trotzdem stellt sich mir die Frage:

40 Euro pro Jahr für Office365 Single mit 1TB OneDrive (Datenaufkommen zurzeit 26GB)

oder

58.80,- pro Jahr für Nextcloud Managed mit 100 GB.

Preislich sieht man hier klare Unterschiede.

Alles in allem bin ich mir uneinig. Will ich viel oder wenig, dafür DSGVO konform.

PS:

100% weiß man natürlich nicht, ob hosting.de nicht Daten unterschlägt, doch zumindest hängt der deutsche Datenschutz an der Leitung.

Was würdet ihr wählen?

PPS:

iCloud kommt in Zukunft nicht mehr 100% in Frage, da es kein gutes Linux und Windows integration gibt.

Andere Lösung ... die währe ? 75%
Nextcloud Managed 25%
Office365 Single 0%
Datenschutz, Mac, Windows, Microsoft, Office, Schule, Linux, Berufsschule, Hosting, Informatik, office365, Nextcloud, DSGVO
Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

Auto, Polizei, Deutschland, Bußgeld, Gesetz, Marke, Modell, Norm, Rechtslage, Strafe, Straßenverkehr, Dashcam, DSGVO