Hallo,

mir stellt sich neuerdings eine Frage.

Nach der neuen DSGVO, dürften Azubis die Daten ihrer Kunden weder im Berichtsheft speichern, noch an dritte (bei der Abschlussprüfung) der IHK weitergeben. (dabei zählt schon allein der Name der Firma für die man einen Auftrag ausgeführt hat im Zusammenhang mit dem erworbenen Arbeitsauftrag)

Bei meinem Beispiel, ich bin Webentwickler und habe Kundendaten (Firmenname + gekaufte Leistung) in meinem Berichtsheft stehen von ca. 20 Unternehmen. Ich müsste theoretisch die Erlaubnis aller einholen, ob ich die Daten an dritte weitergeben darf.

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