Ist die Nennung von vollem Namen, Geburts- und Sterbedatum auf dem Grabstein ohne explizite Einwilligung des Verstorbenen DSGVO-konform?

6 Antworten

Das hat nichts mit der DSGVO zu tun, diese Daten veröffentlicht in eine Firma, sondern eine Privatperson. Der Steinmetz (Firma) handelt im Auftrag.


Ifm001  11.09.2018, 10:04

Von wem ein Unternehmen persönliche Daten erhält, ist bei der DSGVO vollkommen irrelevant.

Mit der DSGVO hat dies nichts mehr zu tun. Die DSGVO bezieht sich nur auf lebende Menschen. Bei toten Menschen gilt sie nicht.

Die Veröffentlichung dieser Daten wird nur noch durch das Recht des postmortalen Persönlichkeitsschutzes geregelt, das die Angehörigen wahrnehmen. Daher ist das in der Regel rechtskonform.

JA, er wird ja im Namen des Verstorbenen durch seinen Rechtsnachfolger genemigt. Stellt ein Fremder einen Stein an den Strassenrand werden die Erben das sicher verhindern

Der Verstorbene kann ja mal versuchen dagegen eine Klage anzustreben..


GunnarPetite  10.09.2018, 13:11

Die Unfähigkeit einer Einwilligung erzeugt noch keine Rechtskonformität.

Das DSGVO richtet sich an lebende Personen. Allerdings ist dort explizit erwähnt, dass die EU-Staaten jeweils eigene Regelungen bestimmen können. Es kommt also maßgeblich darauf an, wie der jeweilige Staat dafür Regelungen getroffen hat.

Vielen Fällen laufen aber "automatisch" DSGVO-konform ... nämlich immer dann, wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten bestimmt hat, wie er beerdigt werden will. Dann ist das Anbringen der Daten im Rahmen der Auftragserfüllung nötig.

Linktipp: https://brands-consulting.eu/datenschutz-bei-verstorbenen-hoert-der-datenschutz-nach-dem-tod-auf

(Ist zwar noch Pre-DSGVO, aber bzgl. Verstorbener hat sich in Deutschland nicht viel geändert)