DSGVO Videoaufzeichnung max. Speicherdauer?

1 Antwort

Die Daten dürfen vom Grundsatz her so lange gespeichert werden, wie es für den gesetzlichen Zweck (hier Wahrnehmung des Hausrechts) notwendig ist (§ 4 BDSG). U. a. wie lange das ist, muss der Verantwortliche am Ort der Videoüberwachung z Bsp. durch einen Aushang kenntlich machen.

Sofern keine besonderen Gründe vorliegen sind 30 Tage auf jeden Fall zu lang, in der Regel sind es einige Tage.

Sie könnten sie dir aber trotzdem geben. Du könntest ihnen auch androhen, ansonsten beim Landesdatenschutzbeauftragten Beschwerde einzureichen...

So oder so sind deine rechtlichen Ansprüche relativ beschränkt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester