Gerne möchten wir als Verein auf eine Veranstaltung hinweisen, die potentiell interessant sein könnte für bestimmte Fachbereiche von Kommunen und Landkreisen sowie Vereine, Verbände, Fachorganisationen, Schulen, Freiberufler.

Wen können wir mit dem Veranstaltungsflyer problemlos und datenschutzkonform anschreiben? Alle, deren dienstliche Mailadressen öffentlich einsehbar im Netz zu finden sind? Wo zieht man ggf. erforderliche Grenzen, was ist erlaubt? Es gibt doch sicher einen Unterschied zwischen privater und dienstlicher Mailadresse?!