Jugendamt. Kindeswohlgefährdung. Auflage . Schwangerschaft?

Guten Tag.

Ich war paar Jahren psychisch krank ( Borderline) . War immer beim Therapeuten. Durch die Schwangerschaft geht es mir viel besser und ich bin seit dem stabil , gehe aber auch noch zum Therapeuten falls es sich ändert. Habe sogar dem Jugendamt eine schweigepflichtsentbindung gegeben damit sie mit ihm reden können, Da er ja sagt ich bin sehr stabil, aber reicht denen trotzdem nicht . ( dazu will ich noch sagen dass ich nie Probleme mit Drogen hatte und mein Freund auch nicht) Da ich leider 2 Monate vor meinem 18. Geburtstag schwanger geworden bin , hat das Jugendamt Wind davon bekommen ... ( Ich bin 18 seit Dezember und im Oktober erfahren das ich schwanger bin und er soll im Juli kommen)

Seit dem habe ich alle 4 Wochen ein Termin mit denen um zu besprechen wie es lief . Habe einen Geburtsvorbereitungskurs und einen erste Hilfe Kurs für Kinder gemacht; das kinder Zimmer ist fertig , habe eine hebamme und habe mir einen Plan , mit meiner Familie zusammen, erstellt wie sie mich nach der Geburt unterstützen können . Ich wohne mit meinem Freund(26) zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung und er bekommt nach der Geburt 1,5 Monate frei. Wir werden geteiltes Sorgerecht haben und haben schon eine vaterschaftsanerkennung gemacht

Sie wollen dass ich zwei Betreuerinnen vom Jugendamt bekomme die 12 Stunden in der Woche vorbei gucken unangemeldet und ich soll 2 Wochen nach der Geburt zu solchen Treffen mit jungen Müttern ( das ganze soll 1 Jahr dauern) Geht das so einfach das sie mir die Auflage erteilen obwohl kein Grund zur kindeswohlgefährdung da ist ? Ich habe ja kein Problem damit wenn sie mal ab und zu kommen so 5 mal unangemeldet damit sie wirklich sicher sind das keine kindeswohlgefährdung vor liegt .

Das möchte ich nicht . Aber das Jugendamt stellt sich quer und droht mir mit einer Mutterkindeinrichtung . Dürfen sie das?

Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, schwanger, Auflage
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Sind die Auflagen für die Mindestsicherung nicht zu hoch?

Das Problem mit dem Reichtum!

Es ist überraschend, liebe Freunde, wenn wir im Lukasevangelium im 18 Kapitel in den Versen 22 bis 24 beinahe das selbe lesen, dass sich heute auch x-fach abspielt. Nämlich das jemand alles verkaufen soll und es einfach nicht kann.

Lukas 18,22 Als Jesus das hörte, sprach er zu ihm: Es fehlt dir noch eines. Verkaufe alles, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach! 23 Als er das hörte, wurde er traurig; denn er war sehr reich. 24 Da aber Jesus sah, dass er traurig geworden war, sprach er: Wie schwer kommen die Reichen in das Reich Gottes! 25 Denn es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Reicher in das Reich Gottes komme. 26 Da sprachen, die das hörten: Wer kann dann selig werden? 27 Er aber sprach: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. 

Es ist aber mindestens ebenso überraschend, wenn man sich die Gegenüberfrage der Jünger überlegt. Weil dies bedeutet, dass sie wohlhabende Leute waren. Nicht der arme Fischer oder der zu ehrliche Zöllner. Sondern Menschen die sich, wenn man ihnen erklärte, dass Reiche nicht in den Himmel können, fragten, wie sie dann dorthin kommen könnten.

Aber auch heute spielt so ein Reichtum eine entscheidende Rolle. Dann nämlich wenn Unternehmen straucheln und der Eigentümer eigentlich in Mindestsicherung gehen sollte. Weil man, um das zu können, so wie der Jüngling der Jesus nicht folgen konnte, alles verkaufen soll.

Und das in einer Zeit, in welcher die Kaufkraft beinahe am Boden liegt. Man daher für ein Eigenheim kaum einen zahlungsfähigen Kunden findet. Schwierig.

Glaubst Du nicht?

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